Pressemitteilung · 08.11.2018 Chance vertan

Zu TOP 31, Zulässigkeit der „Volksinitiative zum Schutz des Wassers“ erklärt der Vorsitzende des SSW im Landtag, Lars Harms:

Der Versuch der Jamaika-Koalition, sich mit einseitigen juristischen Argumentationen aus der Verantwortung zu ziehen, ist allzu offensichtlich und milde ausgedrückt mutlos. 

CDU, FDP und Grüne verweisen allein auf den Befund des wissenschaftlichen Dienstes, wonach das Land über keine Gesetzgebungskompetenz verfügt, Fracking zu verbieten. Also versuchen sie es gar nicht erst. 

Dabei handelt es sich hierbei lediglich um eine rechtliche Einschätzung. Ausgeurteilt ist hier noch gar nichts. Und andere Experten kommen da zu ganz anderen Ergebnissen. Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages etwa stellt in seinem Gutachten 148/18 fest, dass sehr wohl Möglichkeiten bestünden, Landesregelungen zum Verbot von Fracking und Erdgasbohrungen zum Schutze des Wassers zu erlassen. 

Ich bin nicht im Zweifel, dass sich die beanstandeten Formulierungen der Volksinitiative noch im Verfahren hätten heilen lassen. Doch Jamaika hat nicht den Mut und die Kraft, die Interessen der Bürgerinnen und Bürger wahrzunehmen, sondern schlägt sich lieber in die juristischen Büsche. Schade für Schleswig-Holstein: Chance vertan.

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