Rede · 25.02.2022 Das Ehrenamt verdient Respekt und Anerkennung

„Wo stünden wir in Schleswig-Holstein, ohne das ehrenamtliche Engagement? Wie würde unser Leben ohne die vielen Ehrenamtlichen aussehen? Es würde wahrscheinlich Landunter herrschen.“

Lars Harms zu TOP 8 - Entwurf eines Gesetzes zur sozialen Sicherung von Helferinnen und Helfern unterhalb der Katastrophenschwelle (Helfergesetz) (Drs. 19/3609)

Wo stünden wir in Schleswig-Holstein, ohne das ehrenamtliche Engagement? Wie würde unser Leben ohne die vielen Ehrenamtlichen aussehen? Es würde wahrscheinlich Landunter herrschen. Es gibt wenig, was die Menschen so nahe zusammen bringt, wie das Ehrenamt. Hier finden Begegnungen statt. Hier wird miteinander gesprochen, gegessen, gelacht und gestritten. Hier kommt die Gesellschaft zusammen, auch über die Generationen hinweg. Hier geht es um Herzensangelegenheiten. 
Daher wollen wir als Politik die Rahmenbedingen für das Ehrenamt so gestalten, dass sie diesem Engagement die größtmögliche Unterstützung bieten. Die Landesregierung hat nun einen Gesetzentwurf vorgelegt, der dieses Vorhaben festigen soll. Das Gesetz sieht vor, Freistellungs- und Erstattungsansprüche für ehrenamtliche Helfer auszuweiten. Bisher gilt ein solcher Anspruch für den Katastrophenfall. Ein Katastrophenfall, das ist vielen von uns in den letzten zwei Jahren nochmal deutlich geworden, ist eine Notsituation, die von Seiten der Behörden entschieden und ausgerufen wird. Die derzeitige Gesetzeslage sieht nur in einem solchen Fall einen Anspruch auf Freistellung der Arbeitstätigkeit für Helfer vor. Viele kritische Lebenssituationen, in denen Hilfe benötigt wird, fallen derzeit hinten runter. Was passiert denn, wenn es beispielsweise einen ellenlangen Stau gibt und die Menschen ohne genügend zu Trinken bei Hitze in ihren Autos ausharren müssen? Hier wäre doch Hilfe geboten. Und diese Hilfe wird zum Glück ja auch sehr oft umgesetzt. Daher nun eine zusätzliche Hilfestellung von staatlicher Seite, die künftig für Erleichterung von solchen wichtigen Tätigkeiten bieten soll. Künftig muss also niemand mehr einen Urlaubstag nehmen, um anderen Menschen im Land in einer Notsituation helfen zu können. Arbeitgeber bekommen in diesem Fall eine Entschädigung. Klar ist aber auch, dass es sich hierbei um einen ganz konkreten Notfall handeln muss, der beispielsweise durch eine Gemeinde oder von der Polizei formuliert worden ist. Es geht daher keineswegs um eine dauerhaft helfende Tätigkeit. Was für uns als SSW auch in Ordnung ist. Hier geht es wirklich darum, eine plötzlich auftretende Notsituation schnell zu befrieden, in Zusammenarbeit durch hauptamtliche und ehrenamtliche Helfergruppen. Wir alle sind aufeinander angewiesen. Gerade in einer Krisensituation. Wie in so vielen anderen Lebensbereichen auch, kann Vorsorge in diesem Fall einen entscheidenden Unterschied machen. Der vorliegende Gesetzentwurf will diesbezüglich einen Beitrag leisten. Das Ehrenamt verdient Respekt und Anerkennung. Vor diesem Hintergrund können wir als SSW den vorliegenden Entwurf nur voll und ganz unterstützen.

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