Pressemitteilung · 21.01.2015 Das ist so manchem Vorgänger offensichtlich nicht gelungen

Zur Diskussion um die vereitelte Geiselnahme in der JVA Lübeck erklärt der Vorsitzende des SSW im Landtag, Lars Harms:

Wenn es der heutigen Fragestunde bedurfte, damit auch die CDU sich die übliche Vorgehensweise bei strafrechtlich relevanten Vorkommnissen vergegenwärtigt – erst prüfen, dann bewerteten, dann ggf. Konsequenzen ziehen - war der Antrag immerhin nicht völlig überflüssig. 

Das Ansinnen der CDU, den Tagesordnungspunkt zu nutzen, um die Vorkommnisse in Lübeck künstlich zu skandalisieren um die Ministerin unter Druck zu setzen, ging jedenfalls gründlich daneben: Anke Spoorendonk hat sich standhaft jedem Versuch der Opposition, die laufenden Ermittlungen zu gefährden, widersetzt.  

Das eigentlich Überraschende ist, dass offensichtlich jahrzehntelang nicht klar geregelt war, wann Polizei und Staatsanwaltschaft bei Straftaten im Strafvollzug zu unterrichten sind. Der Anstaltsleitung ist somit zugute zu halten, dass sie formal keinen Fehler beging, als sie es unterließ, die Polizei unverzüglich einzuschalten. Praktisch ist es jedoch unerlässlich, dass die Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden zügig aufgenommen werden können. Deshalb begrüße ich, dass die Justizministerin diese Lücke erkannt und mittlerweile per Erlass geschlossen hat. 

Angesichts der gern bemühten Kritik, Anke Spoorendonk sei ja keine Juristin, muss ich schon ein wenig schmunzeln: Da muss erst eine Oberstudienrätin ins Justizministerium einziehen, damit diese Unschärfe im Regelwerk entdeckt und abgestellt wird. Das ist so manchem Vorgänger – und dem eine oder anderen Juristen im Parlament – offensichtlich nicht gelungen. 

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