Rede · 16.11.2016 Das Nationalparkgesetz ist bereits klar in seiner Zielsetzung bezüglich Erkundungsbohrungen sowie Ölförderung

Flemming Meyer zu TOP 07 - Gesetz zum Schutz des Nationalparks Wattenmeer vor Ölbohrungen

In der Vergangenheit hat es verständlicherweise immer wieder Diskussionen gegeben, wenn es um die Genehmigung von Explorationsbohrungen im Nationalpark Wattenmeer ging. Denn die Aufsuchung und Förderung von Öl hat nichts im Nationalpark zu suchen. Richtig ist aber auch, die Mittelplate hat hier einen Bestandsschutz. Unseres Erachtens deckt er sich aber nicht mit den Zielen unseres Nationalparks oder des Weltnaturerbes. Die Ölförderung hat nichts mit nachhaltiger Nutzung zu tun. Dort werden Rohstoffe unwiederbringlich abgebaut – quasi ausgebeutet – und der Nationalpark permanent der Gefahr ausgesetzt, verschmutzt zu werden. Zudem hat die Ölförderung im Wattenmeer wenig mit der traditionellen Nutzung zu tun, wie beispielsweise Fischerei oder Tourismus. Darüber hinaus ist niemandem zu erklären, dass aus ökologischen Gründen Nullnutzungszonen im Nationalpark seinerzeit eingerichtet wurden, die Ölindustrie aber wie bisher im Wattenmeer fördern darf. 

Nun plant DEA in einer Explorationskampagne das Abteufen von 3 Explorationsbohrungen im Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer – so geht es aus der Antwort der Landesregierung auf eine kleine Anfrage hervor. Dies haben die Piraten nun zum Anlass genommen für ihren Gesetzentwurf. 

Zugegeben, die Zielsetzung des vorliegenden Entwurfs, den Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer vor Risiken von Erdölbohrungen zu schützen, findet auch die Zustimmung des SSW. Die Frage ist jedoch, inwieweit hilft uns der Vorschlag der Piraten, um weitere Erkundungsbohrungen künftig zu verhindern.

Das Nationalparkgesetz ist bereits klar in seiner Zielsetzung bezüglich Erkundungsbohrungen sowie Ölförderung. Der Wissenschaftliche Dienst des Landtages trifft hierzu in seiner Stellungnahme zu „Probebohrungen im Wattenmeer“ vom Juni 2008 eindeutige Aussagen. Darin steht unter anderem: „Damit bleibt festzustellen, dass Ölbohrtätigkeiten innerhalb des Gebietes des Nationalpark Wattenmeers über die gesetzlichen bestandsgeschützten Aktivitäten hinaus vom Nationalparkgesetz ausgeschlossen werden und auch nicht genehmigungsfähig sind.“ Deutlicher geht es kaum.

Jedoch wissen wir aus Erfahrung, dass auch Bundesrecht eine Rolle spielt, bei der Genehmigung von Explorationsbohrungen. So stellt sich beispielsweise die Frage, warum das Bundesberggesetz Schutzgüter wie Nationalpark nicht entsprechend berücksichtig. Aus unserer Sicht ein Fehler im bestehenden System, das wieder einmal verdeutlicht, dass das Bergrecht veraltet ist und endlich novelliert werden muss. 

Aber auch das Bundesnaturschutzgesetz ist bei einer Entscheidung heranzuziehen. Laut §67 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz kann eine Befreiung gewährt werden. Gleichwohl möchte ich sagen, dass die Hürden dafür hoch sind.

Wir haben seinerzeit die Konzessionsverlängerung mit RWE-Dea von über 30 Jahre kritisiert. Es hätte keine Verlängerung geben dürfen. Damit wurde letztendlich durch die Hintertür die Möglichkeit geschaffen, die Ölförderung geografisch und zeitlich auszuweiten. 

Stattdessen hätte vielmehr über den Ausstieg aus der Ölförderung im Wattenmeer verhandelt werden müssen. Doch das ist Geschichte.

Wir freuen uns nun auf das parlamentarische Verfahren und insbesondere auf die Erkenntnisse, die wir dort erlangen.

Für den SSW ist klar: Wir wollen den Nationalpark und das Weltnaturerbe erhalten. Und nur traditionelle Nutzungen in einem nachhaltigen Umfang sowie der Küstenschutz haben dort ihren Platz.

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