Rede · Flemming Meyer (2009–2020) · 25.05.2011 Dauergrünland wirksam schützen

Wir haben uns mit dem Verlust von Dauergrünland in den letzten Jahren schon häufiger beschäftigt. Wir stellen fest, dass der Verlust an Grünlandflächen auch in den letzten Jahren nicht abgenommen hat. Aus diesem Grund gibt es in Schleswig-Holstein seit 2008 – auf Veranlassung der EU – ein Umbruchverbot für Dauergrünland. Heute stellen wir fest, dass dieser Erlass der Landesregierung nicht richtig durchschlägt. Das Umbruchverbot kann umgangen werden, indem eine gleich große Fläche neu mit Gras eingesät wird oder wenn der Landwirt den Verlust der Prämie für die umgebrochene Fläche in Kauf nimmt. Ein großer Teil dieser Flächen ist in den Focus der Biomasseproduzenten geraten, die mit ihren Flächenpreisen den Umbruch attraktiv machen. Nach dem Motto: Lieber Maismonokultur als Grünlandbewirtschaftung. Es ist zu befürchten, dass diese Entwicklung sich auch noch in den nächsten Jahren fortsetzen wird. Der SSW hat bereits seit Jahren davor gewarnt.

Auf Druck von Umweltverbänden hat die Landesregierung in diesem Jahr - so aus Sicht der Landwirtschaft - eine Verschärfung der Dauergrünlanderhaltungsverordnung vorgelegt. Inwieweit dieser Erlass die Umbruchwelle aufhalten wird, lasse ich dahin gestellt. Denn hinter den Kulissen passiert viel.
Eins ist jedoch klar, der Ausgleich von ökologisch wertvollem Dauergrünland, durch die Schaffung von Ersatzflächen, ist kein wirklicher Ersatz. Es dauert seine Zeit, bis solche Flächen einen vergleichbaren ökologischen Wert haben.

Der Rückgang unserer Wiesenvogelbestände in den letzten Jahren ist dramatisch. Die Zahlen, die der NABU für nicht küstengebundene Indikatorarten wie Uferschnepfe, Feldlerche und Kiebitz vorgelegt hat, sind erschreckend.
Aus Sicht des SSW spielen hierbei mehrere Faktoren eine Rolle. Zum einen haben wir in den letzten Jahren durchaus trockene Frühjahresmonate gehabt, die die Aufzucht der Kücken erschwert hat. Zum anderen sind Gelegeverluste zu verzeichnen, die von Nesträubern verursacht wurden. So geht es auch aus dem Artenschutzbericht der Landesregierung hervor. Aber auch die technische Entwicklung der landwirtschaftlichen Maschinen hat negativen Einfluss auf derartige Bestände. Denn wenn ich mir vorstelle, dass moderne Traktoren mit einem Schmetterlingsmähwerk von bis zu neun Meter Schnittbreite über die Wiesen donnern, dann mähen die dort nicht nur Gras.

Aber unbestritten bleibt, die wesentliche Ursache für den drastischen Rückgang der Wiesenvögelbestände ist der Verlust der Lebensräume. Sei es durch den Umbruch der Grünlandflächen, die Intensivierung der Grünlandbewirtschaftung oder durch Trockenlegung.
Zu der letzt genannten macht der Artenschutzbericht deutlich, dass auf den Flächen, wo es ein Wassermanagement gibt, kaum ein Rückgang von Wiesenvögeln zu verzeichnen ist. Der Bericht macht aber auch deutlich, dass die vollständige Wirkung des Vertragsnaturschutzes in manchen Gebieten noch nicht abschließend beurteilt werden können, da viele Maßnahmen zur Wasserstandsanhebung noch nicht oder erst vor kurzer Zeit durchgeführt worden sind.
Grundsätzlich legt die Aussage des Artenschutzberichtes aber den Schluss nahe, dass wir biotopgestaltende Maßnahmen und insbesondere ein Wassermanagement auf den Grünlandflächen benötigen, um den Rückgang der Wiesenvogelbestände aufzufangen.

Um die Wiesenvogelbestände aber noch halten zu können, müssen die bedeutsamen Gebiete vor einem Umbruch geschützt werden. Aus diesem Grund unterstützen wir den ersten Punkt des vorliegenden Antrages. Beim zweiten Punkt des Antrages halten wir jedoch nur eine grundsätzliche Untersagung für den Umbruch von Dauergrünland für sinnvoll. Die Terminierung für ein Umbruchverbot sollte flexibel handhabbar sein und sich den tatsächlichen jährlichen Klima- und Wetterentwicklungen anpassen lassen können.

Wir schlagen daher vor, den Antrag im Ausschuss weiter zu beraten. Aus Sicht des SSW geht er in die richtige Richtung, jedoch sollten wir den Antrag auch im Zusammenhang mit Dauergrünlanderhaltungsverordnung beraten.
Denn wir sehen in der Verordnung durchaus das Problem, dass damit die Landwirte in zwei Klassen geteilt werden. Wir haben dann Landwirte, die teure Ackerflächen haben, weil sie begrenzt sind und weil sie flexibel zu bewirtschaften sind. Auf der anderen Seite, haben wir in bedeutsamen Gebieten die Grünlandbetriebe, die einer strikten Verordnung unterliegen.
Wir müssen deshalb auch über verbesserte finanzielle Unterstützungen für Agrarumweltauflagen sprechen.

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