Pressemitteilung · 26.11.2019 VVN-BdA: Vorgang muss lückenlos aufgeklärt werden

Zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit der VVN-BdA (Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten) durch das Berliner Finanzamt erklärt der Vorsitzende des SSW im Landtag, Lars Harms:

Lars Harms am Meer

In Deutschland keimt der Rechtsextremismus auf, und dem Berliner Finanzamt fällt nichts besseres ein, als der größten Vereinigung für Opfer von NS-Gewalt die Gemeinnützigkeit zu entziehen? Das ist gelinde gesagt unglaublich!
Wenn etwas von unschätzbarem Gemeinnutz ist in diesen Zeiten, dann ist es Aufklärung und der Kampf gegen Rassismus und Antisemitismus. Damit sich die Geschichte in Deutschland niemals wiederholt.
Seit 2015 wurden in Deutschland mehr als 2000 Angriffe auf Flüchtlingsheime verübt. Der Anschlag auf die Synagoge in Halle hat noch einmal deutlich gemacht, welch erschreckende Dimensionen der rechte Terror in Deutschland bereits erreicht hat. Wir brauchen den zivilgesellschaftlichen Widerstand. Und zu diesem trägt der VVN-BdA entscheidend bei. 
Die Begründung des Finanzamtes Berlin, die Vereinigung sei in den Jahresberichten des bayrischen Verfassungsschutzes von 2016 als linksextremistisch beeinflusst eingestuft worden, ist an Fadenscheinigkeit kaum zu überbieten. Die VVN-BdA spielt seit Jahren in keinem Verfassungsschutzbericht mehr eine Rolle, weder in dem des Bundes noch in denen der Länder - mit Ausnahme von Bayern. Dass das Berliner Finanzamt diese eine Ausnahme als Strohhalm nutzt, um der Vereinigung die finanzielle Grundlage zu entziehen, wirft Fragen auf.  
Wir vom SSW erwarten, dass der Vorgang um die Aberkennung lückenlos aufgeklärt wird: Wer hat sie auf die Tagesordnung gebracht, und welche Motive standen gegebenfalls tatsächlich dahinter?

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