Pressemitteilung · 02.03.2023 Lars Harms: CDU und Grüne sollten ihren Gesetzesentwurf zurück ziehen

Anlässlich der gestrigen Anhörung im Innen- und Rechtsausschuss zum schwarz-grünen Gesetzentwurf zur Einschränkung der Bürgerbeteiligung und Anhebung der Mindestfraktionsgröße erklärt der Vorsitzende der SSW-Fraktion im Landtag, Lars Harms:

Die mündliche Anhörung zum Thema war eine Niederlage in allen Belangen für Schwarz-Grün. Während Anzuhörende aus Wissenschaft, Bürgerinitiativen, Verbänden und Vereinen uns an ihrer fachlichen Expertise teilhaben ließen, wurde eines immer deutlicher:

Die geplanten Änderungen im Gesetz sind mindestens ineffektiv, wahrscheinlich aber demokratieschädigend und in der Tendenz nicht verfassungskonform. Zwar hatten sich die Koalitionäre argumentative Hilfe von den kommunalen Spitzenverbänden erhofft, die diese Rolle aber nicht erfüllen konnten. Auf der Seite der Befürworter wurde nahezu ausschließlich mit Gefühlen und Wahrnehmungen argumentiert. Das reicht schlicht nicht, um Bürgerbeteiligung einzuschränken.

Die öffentlich von der Koalition formulierten Ziele stimmen nicht mit den Lösungsvorschlägen überein. Wer Kommunalpolitik attraktiver machen will, darf Teilhabe nicht einschränken. Und wer Planungen beschleunigen möchte, muss sich ans Planungsrecht wagen und die Bürgerinnen und Bürger von Anfang an einbinden.

Schon der Gesetzesentwurf ließ eine Erklärung dafür, warum hier überhaupt Bürgerbeteiligung eingeschränkt und Mindestfraktionsgrößen angehoben werden, vermissen. Die mündliche Anhörung konnte eine Erklärung dafür nicht nachliefern.

Dieser Gesetzesentwurf ist eine Phantom-Lösung. Die einzige Option, die es für die regierungstragenden Fraktionen jetzt eigentlich noch gibt, ist diesen Gesetzesentwurf zurückzuziehen.

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