Rede · 27.01.2022 Den Mehrwertsteuersatz für Energie in Privathaushalten senken

„Bei einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz für Energie in Privathaushalten, würden die Kosten für die Bürgerinnen und Bürger schlagartig um 12% sinken. Das wäre eine echte und schnelle Entlastung. Der ermäßigte Satz soll normalerweise für den Grundbedarf der Menschen gelten und zum Grundbedarf zählen eindeutig Strom, Gas und Öl.“

Lars Harms zu TOP 26 - Die Menschen mit steigenden Energiepreisen nicht allein lassen (Drs. 19/3562)

Die Preise für Energie sind in den vergangenen Monaten regelrecht explodiert. Das gilt vor allem für Öl und Gas, aber auch für Strom. Laut verschiedener Vergleichsportale sehen wir hier innerhalb eines einzigen Jahres Preissteigerungen von 35 Prozent. Und es lässt sich kaum leugnen, dass Haushalte mit geringeren Einkommen immer stärker unter finanziellen Druck geraten. Vor diesem Hintergrund ist der Ansatz des Bundes, diese Belastung nur durch einen Zuschuss für Wohngeldempfänger abzufedern unzureichend. Laut Gesetzentwurf sollen Wohngeldempfänger einen einmaligen Zuschuss von mindestens 135 Euro bekommen. Abgesehen davon, dass das die zu erwartenden Preissteigerungen in vielen Fällen nicht ansatzweise auffangen wird, schließt eine solche Regelung viele andere Gruppen komplett aus. Menschen im Hartz-IV-Bezug, Rentnerinnen und Rentner mit Grundsicherung und auch Haushalte, deren Einkommen niedrig und doch zu hoch für einen Wohngeldanspruch ist, gucken in die Röhre. Das ist aus Sicht des SSW eindeutig zu wenig und muss zügig korrigiert werden. 

Wenn wir wirklich wollen, dass alle – Sozialleistungsempfänger genauso wie ganz normale Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und deren Familien– entlastet werden sollen, dann gibt es eine Maßnahme, die vordringlich angegangen werden muss. Der Mehrwertsteuersatz in diesem Bereich muss gesenkt werden. Bei dauerhafter Anwendung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für Energie in Privathaushalten, würden die Kosten für die Bürgerinnen und Bürger schlagartig um 12% sinken. Das wäre eine echte und schnelle Entlastung. Der ermäßigte Satz soll normalerweise für den Grundbedarf der Menschen gelten und zum Grundbedarf zählen eindeutig Strom, Gas und Öl.

Wir sollten uns nichts vormachen. Allein aufgrund steigender Mieten nimmt der Anteil, den Geringverdienende, Alleinerziehende oder kinderreiche Familien fürs Wohnen ausgeben, immer weiter zu. Das ist längst kein isoliertes Problem von Menschen, die Sozialleistungen beziehen. Mit steigenden Energiepreisen stehen immer mehr Mieterinnen und Mieter vor dem Dilemma, dass sie entweder weniger Geld für Lebensmittel und Kleidung zur Verfügung haben oder ihre Wohnung nicht angemessen warmhalten können. Und deshalb fordern wir nicht nur Regelsätze, die die tatsächlichen Energiekosten der Haushalte abdecken. Sondern wir fordern auch, dass die Kosten für Heizung, Warmwasser und Strom dauerhaft bei der Berechnung des Wohngelds berücksichtigt werden. 

Uns ist nicht nur wichtig, dass wir die Gruppe derjenigen, die durch die Energiepreisentwicklung unter Druck geraten realistisch einschätzen und damit breiter denken. Sondern wir wollen diese Menschen wirklich spürbar und vor allem dauerhaft entlasten. Hierfür haben wir in unserem Antrag sehr konkrete Punkte aufgeführt. Bei der Abschaffung der EEG-Umlage scheint sich die Ampelkoalition offenbar auf den Weg zu machen. Das können wir nur begrüßen. Aber die Landesregierung sollte auch darauf hinwirken, dass die Regierung in Berlin bei zukünftigen Steigerungen des CO2-Preises für Privathaushalte einen sozialen Ausgleich in entsprechender Höhe gewährt. 

Wir sind bei diesem Thema darauf angewiesen, dass die Bundesregierung den Mut aufbringt, wirksame Maßnahmen gegen Energiearmut zu ergreifen. Aus Sicht des SSW zählt dazu auch ein beherzter Auftritt gegenüber den Energieversorgungsunternehmen. Denn die Erfahrung zeigt, dass längst nicht alle eine ausgeprägte soziale Ader haben. Wir halten es aber für völlig indiskutabel, wenn im Anschluss an eine Mahnung direkt das Gas oder der Strom abgedreht wird. Hierfür braucht es deutlich höhere Hürden. Und für Haushalte mit minderjährigen Kindern sind solche Strom- oder Gassperren grundsätzlich auszuschließen. Dies und die Verpflichtung, für Nachzahlungen eine Ratenzahlungsmöglichkeit einzuräumen, muss dringend gesetzlich geregelt werden, um die Versorgungssicherheit einkommensschwacher Haushalte zu sichern. Denn eins ist klar: Niemand soll im Dunkeln sitzen oder frieren müssen. 

Das, was bisher aus Berlin vorgelegt wurde, ist definitiv zu wenig. Die Menschen haben ein Recht darauf, dass ihnen geholfen wird, die Energiekosten noch tragen zu können. Wir haben hier konkrete Vorschläge vorgelegt, die schnell umsetzbar sind. Berlin muss jetzt endlich machen und es wäre gut, wenn Schleswig-Holstein hier der Antreiber wäre.

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