Pressemitteilung · Lars Harms · 01.03.2023 Denkmalschutz: SSW fordert mehr Personal und wirksame Bußgelder

Nach dem unrechtmäßigten Abriss des historischen "Alten Gasthof" in List auf Sylt fordert der SSW jetzt Konsequenzen. Das Landesamt für Denkmalpflege soll aufgestockt und die Bußgelder für illegalen Abriss erhöht werden. 

"Der überraschende Abriss des 1650 erbauten "Alter Gasthof" in List hat viele Insulaner empört. Und das völlig zu Recht. Denn eine Genehmigung für den Abriss des ortsprägenden Gebäudes gab es nicht. Offenbar noch nicht einmal einen Antrag.
Und damit ist ein weiteres historisches Friesenhaus auf Sylt der Profitgier von Investoren zum Opfer gefallen. Die drohende Geldbuße von 30.000 Euro für den illegalen Abriss dürfte den Investor kaum beeindrucken angesichts des hohen Grundstückswerts. Und genau das ist ein Problem, das dringend gelöst werden muss.
Deshalb haben wir die Landesregierung aufgefordert sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass das Bußgeld nach § 213 BauBG deutlich erhöht werden kann, damit es auch bei Millionenprojekten noch eine abschreckende Wirkung entfaltet.
Doch der Abriss des historischen Gasthofs in List hat noch ein weiteres gravierendes Problem aufgezeigt: Trotz seines stolzen Alters von 273 Jahren hatte das ortsprägende Reetdachhaus noch keinen Status als Kulturdenkmal. Eine Innenbegehung durch das Landesamt für Denkmalpflege war noch für dieses Quartal angekündigt, doch der Investor kam einer Neubewertung mit dem Abriss zuvor.
Wir vom SSW meinen: Solche Bewertungsvorgänge dürfen einfach nicht so lange dauern. Und hier kann das Land unmittelbar in Eigenregie tätig werden, indem bewegliche Kulturdenkmale einen Vorabschutz gesetzlich festgelegt bekommen, so dass sie auch schon vor Aufnahme als Denkmal unter Schutz gestellt werden können. 
Wir haben die Landesregierung zudem aufgefordert, das Landesamt für Denkmalpflege umgehend personell und sachlich so auszustatten, dass vorbewertete Objekte möglichst schnell abschließend inhaltlich aufgearbeitet, in die Denkmalliste eingetragen werden können und eine fortlaufende Inventarisation gesichert ist.
Nur so können wir verhindern, dass noch mehr historische Baudenkmale aus Profitinteresse von der Landkarte getilgt werden. Viele haben wir davon nämlich nicht mehr!"
 
Hinweis:
Der SSW-Antrag "Kulturdenkmale schützen" kann im Landtagsinformationssystem (e-lissh.landtag.ltsh.de) unter der Drucksachennummer 20/767 aufgerufen werden. Der SSW-Gesetzentwurf zur Änderung des Denkmalschutzgesetzes wird als Drucksache 20/768 veröffentlicht.

 

Bild: Wikimedia Commons, Foto: Hajotthu

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