Rede · 25.09.1996 Denkmalschutzgesetz

Ich denke, es ist hier im Hause allgemein bekannt, daß unser Vorgänger Karl Otto Meyer wohl einer der größten Gegner des im Februar beschlossenen Gesetzes zur Änderung des Denkmalschutzgesetzes war. Er konnte diesem Gesetz unter keinen Umständen seine Zustimmung erteilen.

Wir beiden neuen SSW Abgeordneten stimmen mit Karl Otto in seiner Einstellung überein, die kurz und knapp darauf hinausläuft, daß wir für den Denkmalschutz sind - aber nicht gegen die Bürger.
Der Denkmalschutz kann nur gemeinsam mit den Bürgern umgesetzt werden. Sie müssen zum Denkmalschutz stehen können. Das kann man von ihnen nicht erwarten, wenn Denkmalschutz nur zu ihren Lasten und auf ihre Kosten betrieben wird.

Ein Gesetz zu verabschieden, mit dem die Aufgaben des Denkmalschutzes erweitert werden, das aber für dieses Mehr an Aufgaben keine größeren finanziellen Mittel zur Verfügung stellt, ist nicht mit gutem Gewissen zu vertreten. Da muß man sich nicht wundern, wenn die Bürger aufmüpfig werden.
Eine Seite der Sache sind die Rücksichten, die wir von denjenigen erwarten, die beispielsweise ein denkmalgeschütztes Haus kaufen. Sie sind in ihren Möglichkeiten von vornherein stark eingeschränkt. Das liegt in der Natur der Sache. Bauliche Veränderungen können sie beispielsweise nicht ohne weiteres vornehmen. Hier sind Auflagen zu berücksichtigen.

Die Kehrseite der Medaille sind die finanziellen Hilfen, die ein Land, das Denkmalschutz will, zwangsläufig bereit stellen muß. Denkmalschutz ist nicht zum Nulltarif zu haben. Selbst der Landesrechnungshof hat in seinen Bemerkungen auf den vorhandenen Widerspruch zwischen gesetzlichen Vorgaben und den zu geringen Zuwendungsmitteln aufmerksam gemacht.

Auch die CDU hat sich gegen die Verabschiedung des Denkmalschutzgesetzes ausgesprochen. Da ist es konsequent, daß sie nunmehr Aufklärung darüber verlangt, wie sich die Änderungen ausgewirkt haben. Der SSW kann dem Berichtsantrag voll und ganz zustimmen. Wir hoffen natürlich, daß wir auf diesem Informationen erhalten. Informationen, die uns zu einem Denkmalschutz führen, der von den Bürgern akzeptiert werden kann.

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