Pressemitteilung · 14.02.2014 Der Bund muss jetzt dringend handeln

Zur Situation der Geburtshilfe erklärt der Vorsitzende des SSW im Landtag, Lars Harms:

Die Hebammen-Tätigkeit in Deutschland ist seit Jahren chronisch unterfinanziert. Die Haftpflichtprämien sind in den letzten Jahren derart explodiert, dass der Beruf bei den derzeitigen Vergütungen kaum noch Geld zum Leben abwirft. Jetzt kommt es sogar noch dicker:

Medienberichten zufolge will die Nürnberger Versicherung im kommenden Jahr aus den beiden letzten Versicherungskonsortien für Hebammen aussteigen. Damit droht nicht nur den Hebammen, sondern der Geburtshilfe insgesamt der Kollaps. Denn ab Juli 2015 engagieren sich nur noch zwei Anbieter in diesem Segment. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis auch diese abspringen werden.
Die Situation zeigt mit erdrückender Deutlichkeit, wie wichtig und dringlich es ist, dass der Bund endlich handelt. Die Vergütungen der Hebammen müssen angehoben werden, keine Frage. Vor allem aber muss das Problem der Assekuranz gelöst werden, damit wir übermorgen nicht wieder über höhere Vergütungen diskutieren, weil die Haftpflichtprämien munter weiter steigen.

Eine Möglichkeit zur Senkung der Versicherungsprämien wäre das Einziehen einer Deckungsobergrenze für die Versicherer.  Darüber hinaus gehende Entschädigungen wären dann vom Staat zu tragen. Wir haben hierfür schon vor Jahren die Gründung eines staatlichen Versicherungsfonds vorgeschlagen.
Denkbar wäre auch die Einrichtung einer öffentlich-rechtlichen Haftpflichtversicherung nach dänischem Vorbild. Beide Vorschläge sind in der Bundesratsinitiative enthalten, die wir im Dezember auf den Weg gebracht haben. Dieser hat durch den drohenden Kollaps des Versicherungsmarktes für Hebammen leider nochmal an Aktualität hinzugewonnen.
Auch eine noch pragmatischere Lösung wäre für uns denkbar:  
Der Bund könnte die Schadensregulierung ähnlich wie bei Impfschäden im Infektionsschutzgesetz durch ein eigenes Gesetz mit Bezug auf das Bundesversorgungsgesetz regeln. Die Hebammen tragen schließlich in hohem Maße dazu bei, eins der wichtigsten im Grundgesetz verankerten Staatsziele zu verwirklichen: Nämlich das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Das sollte dem Staat doch etwas wert sein. 

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