Pressemitteilung · 11.07.2024 Der Haushalt 2024 ist verfassungskonform

Zur Ankündigung der Fraktionen von SPD und FDP, den Landeshaushalt 2024 durch das Landesverfassungsgericht überprüfen zu lassen, erklärt der Vorsitzende der SSW-Fraktion, Lars Harms:

Um es vorweg zu nehmen: Aus Sicht des SSW ist und bleibt der Landeshaushalt 2024 verfassungskonform. Und wir zweifeln nicht daran, dass auch das Landesverfassungsgericht zu dieser Einschätzung gelangen wird.

Dass SPD und FDP nun vor das Schleswiger Verfassungsgericht ziehen, ist zwar konsequent hinsichtlich des von ihnen bestellten Rechtsgutachtens, lässt mich aber auch ein bisschen schmunzeln.
Dabei sollten wir nicht vergessen, dass die FDP den Corona-Notkredit einst selbst als Regierungspartei mit auf den Weg gebracht hatte. Nach bestem Wissen und Gewissen, vermute ich. Verfassungsrechtliche Zweifel habe ich damals jedenfalls nicht vernommen. Die habe ich auch nicht vernommen, als die SPD-Fraktion Anfang November 2023 noch ein kreditfinanziertes Sondervermögen über sage und schreibe 11,6 Milliarden Euro zur Erreichung der Klimaziele einforderte.

Verfassungsrechtliche Zweifel kamen erst ein paar Wochen später auf, als das Bundesverfassungsgericht den Nachtragshaushalt der SPD-geführten Ampel einkassierte. Und wer erinnert sich nicht an das Theater, das SPD und FDP aufführten, weil die Merz-Union sich erdreistet hatte gegen den Haushalt zu klagen, ohne selbst Vorschläge für einen verfassungskonformen Haushalt zu machen. Der Merz würde "fröhlich mit der Abrissbirne rumlaufen, ohne eine einzige Alternative zu bieten", echauffierte sich damals die Kieler SPD-Landtagsfraktion.

Doch was im Bundestag verpönt ist, scheint im Kieler Landtag überhaupt kein Problem zu sein. Schließlich verzichteten hier SPD und FDP auch darauf, eigene Haushaltsvorschläge vorzulegen. Dass auch sie nun vor ein Verfassungsgericht ziehen, um einen Haushalt zu beklagen, ist dann immerhin konsequent Merz-Style.  

In der Sache halte ich den Gang vor das Verfassungsgericht weiterhin für unnötig. Denn gerade im Haushalt 2024 sind die strengen Auslegungen des Bundesverfassungsgerichts zu Notkrediten, nicht zuletzt die Grundsätze der Jährlichkeit, Jährigkeit und Fälligkeit hinreichend berücksichtigt worden. Zudem wird jetzt jeder Haushaltstitel, der aus Notkrediten finanziert wird, mit einer eigenen Begründung unterlegt. Dies geht im Übrigen auf den SSW zurück.
Tatsächlich erfüllt der Haushalt 2024 alle Bedingungen, die im Urteil des Bundesverfassungsgerichts genannt werden. Und ich bin nicht im Zweifel, dass das Landesverfassungsgericht dies auch so einzuordnen weiß.
 

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