Rede · Flemming Meyer (2009–2020) · 10.12.2008 Deutschland braucht kein FBI: BKA-Gesetz im Bundesrat ablehnen


Die Position des SSW zum BKA-Gesetz ist und bleibt klar: Das BKA-Gesetz geht in einer ganzen Reihe von Bereichen darüber hinaus, was wir an Grundrechten für die Sicherheit zu opfern bereit sind.


Eine ähnliche Klarheit und Standfestigkeit hätte ich mir auch von den Sozialdemokraten im Land gewünscht. Und eine Zeit lang konnte man ja auch den Eindruck gewinnen, dass die SPD in Schleswig-Holstein ihren alten liberalen Kompass wieder gefunden hatte.

Als sich der Innen- und Rechtsausschuss mit dem BKA-Gesetz befasste, machte Innenminister Lothar Hay erhebliche Bedenken gegen die Eingriffe des geplanten BKA-Gesetzes geltend und forderte wichtige Nachbesserungen ein. Auch Justizminister Uwe Döring hat in den Medien in bemerkenswerter Klarheit zu verstehen gegeben, dass die nähere Kenntnis dieses Gesetzes zu schlaflosen Nächten führt.

Noch zu Beginn der vorletzten Woche konnte man aus den Medien den Eindruck gewinnen, Innenminister Hay sei ein scharfer Kritiker des BKA-Gesetzes. Doch seit Ende der vorletzten Woche wissen wir, dass Schleswig-Holstein nun doch dem Gesetz zustimmen wird. Lothar Hay hob am 28. November im Bundesrat die Hand für das BKA-Gesetz. Das es am Ende doch nicht für eine Verabschiedung reichte, lag nicht an Schleswig-Holstein.

Mittlerweile haben die CDU und die SPD ja einen Kompromiss ausgekungelt und einige der Kritikpunkte sind entschärft worden. Klar gestellt worden ist, dass das BKA ausschließlich bei der Gefahr durch internationalen Terrorismus automatisch zuständig ist. Außerdem soll die Genehmigung und Auswertung von Online-Durchsuchungen nur unter Beteiligung eines Richters erfolgen dürfen.

Was bleibt, ist aber noch schlimm genug: Das Bundeskriminalamt soll weiterhin so genannte Trojaner installieren dürfen, um über das Internet private Daten auf privaten Rechnern auszuspähen. Erst danach soll unter richterlicher Aufsicht geprüft werden, ob der Kernbereich privater Lebensgestaltung betroffen ist, also ob zum Beispiel Tagebucheinträge, Krankenakten, private Kontodaten oder höchst private Fotos erfasst wurden. Darüber hinaus soll es bei der Gefahrenabwehr weiterhin eine niedrigere Hürde für Eingriffe ins Zeugnisverweigerungsrecht geben als bei der Strafverfolgung. Die Schweigepflicht und das Schweigerecht von Pfarrern, Ärzten und anderen Berufsgruppen soll geknackt werden. Angesichts dieses massiven Eingriffs in die Privatsphäre wird nicht zuerst bei den zu allem entschlossenen Terrorzellen die Angst vor diesem Gesetz ausbrechen, sondern bei Pfarrern, Anwälten, Journalisten und Ärzten. Sie geraten mit dem neuen Gesetz ungeschützt ins Visier der Fahnder, sobald sie nur einmal von vermeintlich potenziellen Terroristen kontaktiert werden.

Der Verhandlungsführer der SPD fürs BKA-Gesetz, der rheinland-pfälzische Innenminister Karl Peter Bruch, hat gegenüber der Presse bestätigt, dass eine einzige verdächtige E-Mail aus Pakistan umgehend das BKA auf dem Plan ruft.
Für den SSW ist klar: Eine derartige Überwachung ist eine mindestens ebenso große Gefahr für die Freiheit. Die staatlichen Befugnisse sind in den letzten Jahren schon erheblich ausgeweitet worden. Statt einer zunehmend perfektionierten Überwachung der Bevölkerung stellt sich schon längst die Frage der besseren Kontrolle und Beschränkung der Überwacher.

Es ist höchste Zeit den Bürgerrechten wieder den Raum zu geben, den sie in den letzten Jahren einbüßen mussten. Denn nicht nur die Terroristen bedrohen unsere Freiheit; die politischen Reaktionen auf den Terror tun es mittlerweile ebenso.

Die SPD hat nach ihrem späten Protest gegen das BKA-Gesetz schon wieder damit zufrieden gegeben, dass sie den Richtervorbehalt durchsetzen konnte und den Rest um den lieben Koalitionsfriedens Willen geschluckt. Dies ist nicht nur ein Pyrrhus-Sieg, wenn es um die Bürgerrechte geht, es ist leider auch symptomatisch für diese Bundesregierung. Denn es ist schon bedenklich, dass die Große Koalition wie kaum eine andere Regierung ständig an der Grenze des Grundgesetzes spazieren geht – immer wieder mit einem Bein auf der anderen Seite. Erst gestern hat das Bundesverfassungsgericht bei der Pendlerpauschale die CDU und die SPD wieder auf die Seite des Rechts verwiesen. Es ist vorherzusehen, dass sie beim BKA-Gesetz ebenso der Nachhilfe aus Karlsruhe bedarf um zu erkennen, dass selbst eine Große Koalition nicht allmächtig die freiheitlichen Bürgerrechte mit Füßen treten kann.

Es liegt auch in der Hand unserer Landesregierung, diese unheilige Tendenz zu brechen. Deshalb fordern wir vor allem die Sozialdemokraten in Schleswig-Holstein auf: Schützen Sie die Werte des Grundgesetzes und stimmen Sie im Bundesrat gegen das BKA-Gesetz.

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