Pressemitteilung · 23.05.2007 Die Große Koalition soll endlich das neue Tariftreuegesetz beschließen

Der SSW fordert, dass die Ausschüsse des Landtages sich noch im Juni mit dem SSW-Gesetzentwurf zur Verstetigung und Erweiterung des Tariftreuegesetzes befassen. „Angesichts der anstehenden Ausschreibungsverfahren im öffentlichen Nahverkehr darf die Große Koalition nicht weiter zögern“, fordert der wirtschaftspolitische Sprecher des SSW im Landtag, Lars Harms. Er hat heute einen entsprechenden Antrag bei den Vorsitzenden des Wirtschaftsausschusses und des Innen- und Rechtsausschusses gestellt.

 „Der Wirtschaftsausschuss-Vorsitzende Hans Jörn Arp hat auf einer Podiumsdiskussion bei der Firma Autokraft am 20. April angekündigt, dass eine Entscheidung noch vor der Sommerpause fallen soll. Obwohl der Gesetzentwurf bereits im März 2006 vom Landtag beraten und in die Ausschüsse überwiesen wurde, ist dort aber bis heute nicht entschieden worden. Wenn der Landtag das Tariftreuegesetz, wie von Arp angekündigt, noch im Juli in zweiter Lesung beschließen soll, dann muss es noch im Juni die Ausschüsse passieren. Es wird also Zeit, dass die CDU und die SPD endlich Farbe bekennen.

Ein baldiger Beschluss würde nicht nur den vielen Busfahrern helfen, deren Strecken öffentlich ausgeschrieben werden müssen. Wenn das Gesetz nicht bald verlängert wird, dann gibt es ab März 2008 gar kein Tariftreuerecht für Schleswig-Holstein mehr, was sowohl die Arbeitnehmer als auch die betroffenen Unternehmen in Schleswig-Holstein wieder schlechter stellen würde.“


Das von SSW initiierte Tariftreuegesetz schreibt vor, dass bei öffentlichen Ausschreibungen nur jene Anbieter berücksichtigt werden, die ihre Mitarbeiter nach den ortsüblichen Tarifen entlohnen. Damit werden Arbeitnehmer und Unternehmer in der Region vor auswärtiger Konkurrenz zu Dumpinglöhnen geschützt. Das geltende Gesetz ist bis zum 7. März 2008 befristet. Der SSW hat bereits im Februar 2006 einen Gesetzentwurf eingebracht, mit dem die zeitliche Befristung aufgehoben und der Geltungsbereich des Gesetzes auch auf den Öffentlichen Personnahverkehr ausgeweitet werden soll.

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