Rede · Flemming Meyer (2009–2020) · 25.02.2011 Die Kita-Landesmittel müssen in den Einrichtungen ankommen

Als kleine Entschädigung für die Abschaffung des beitragsfreien Kitajahres nach nicht einmal einjähriger Laufzeit wurde den Betroffenen die Aufstockung der Mittel für die Kita-Betriebskosten geboten. Die Erhöhung dieser Summe von 60 auf 70 Millionen Euro sollte dabei ausschließlich der Sicherung oder sogar der Verbesserung der Bildungsqualität in den Kindertagesstätten zu Gute kommen. Und daran, dass hier Fortschritte dringend nötig sind, kann es überhaupt keinen Zweifel geben: Die Kitagruppen sind oftmals überfüllt, die Leitungsebene ist nicht selten überfordert und der Krankenstand sowie die Fluktuation der Fachkräfte ist enorm hoch.

Vor diesem Hintergrund begrüßt der SSW natürlich grundsätzlich die Absicht, durch die Bereitstellung zusätzlicher Mittel eine Qualitätsverbesserung in der frühkindlichen Bildung zu erreichen. Und auch wenn diese Erhöhung aus unserer Sicht kaum ausreichen wird, um die aktuellen Standards zu halten, muss natürlich sichergestellt werden, dass dieses Geld in den Einrichtungen ankommt. Der entsprechenden Forderung der Grünen, nach der die Landesregierung hierfür Sorge tragen muss, schließt sich der SSW an.
Grundsätzlich halten wir es allerdings für beschämend, dass Schleswig-Holstein eines der Länder mit den geringsten Ausgaben für die frühkindliche Bildung ist. Es sollte doch allen klar sein, wie absolut lohnenswert Investitionen in diesem Bereich sind und was für einen wichtigen Beitrag wir damit zur Zukunftsfähigkeit unseres Landes leisten können. Doch vor dem Hintergrund der Streichung des beitragsfreien Jahres - die ja nichts anderes als eine Kürzung um rund 35 Millionen Euro bedeutet - wird der geringe Stellenwert dieses Themas für die Landesregierung deutlich. Auch die zusätzlichen Mittel ändern daran so gut wie gar nichts. Auch Sicht des SSW muss hier viel mehr passieren.

Natürlich sind die Zuweisungen zur Förderung von Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen nach Paragraph 25 e des Finanzausgleichsgesetzes zweckgebunden. Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Landesverbände weist zu Recht darauf hin, dass diese auch vollumfänglich dem Zweck der Kindertagesbetreuung zu Gute kommen. Doch wir alle wissen, dass diese Gelder von der kommunalen Ebene mitunter indirekt dazu genutzt werden, um den eigenen Haushalt zu sanieren. Denn die Aufstockung des Landesanteils wird von einigen Kreisen und kreisfreien Städten zum Anlass genommen, um den eigenen Anteil an der Finanzierung zu kürzen. Und da sie als Zuschussempfänger selbständig für die weitere Verteilung dieser Mittel sorgen - und sich dabei nicht selten in einer sehr schwierigen finanziellen Situation befinden - war diese Entwicklung eigentlich auch absehbar. Die dringend notwendige Verbesserung der Bildungsqualität in den Einrichtungen wird so leider nicht erreicht.

Die Tatsache, dass sich die Regierung nun zurücklehnt und die Verantwortung einfach auf die örtlichen Träger der Jugendhilfe abwälzt, halten wir für sehr bedenklich. Den unbedingten Willen, etwas für die Kitaqualität zu tun und damit die frühkindliche Bildung zu stärken, kann ich hier jedenfalls kaum erkennen. Nun bleibt uns nur, an die Städte und Gemeinden zu appellieren, damit sie auch weiterhin ihren Teil zur Qualitätssicherung und Verbesserung in den Einrichtungen beitragen. Denn nur auf diesem Weg können wir wichtige Ziele, wie die Verbesserung des Fachkraft/Kind-Schlüssels oder auch bessere Arbeitsbedingungen und Fortbildungsmöglichkeiten erreichen.

Aus Sicht des SSW wird in dieser Situation vor allem eins deutlich: Die bestehenden Regelungen zur Finanzierung von Kindertageseinrichtungen sind zunehmend unüberschaubar und letztlich mangelhaft. Wir halten es deshalb für dringend notwendig, die Finanzierung der frühkindlichen Bildungseinrichtungen klarer zu regeln. Hier sehen wir die Landesregierung eindeutig in der Pflicht, über das Landesrecht für einen verlässlichen Rahmen und für mehr Transparenz zu sorgen. Im Sinne der Eltern und Kinder müssen dann auch Themen wie die landesweite Bedarfsermittlung und eine landeseinheitliche Sozialstaffel offen diskutiert werden. Und es versteht sich von selbst, dass hier alle Beteiligten einbezogen werden müssen.

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