Rede · 14.12.2017 Die Menschen nicht im Stich lassen

Lars Harms zu TOP 17 - Winterabschiebestopp aus humanitären Gründen

„Wir haben schon über den Gottesbezug in der Landesverfassung debattiert. Wie wäre es mal, wenn man sich auch in der Debatte über einen Winterabschiebestopp an christlichen Werten orientieren würde?“

Beim Winterabschiebestopp handelt es sich ganz klar um eine politische Entscheidung. Die Länder können jedes für sich einen solchen Abschiebestopp beschließen. Ein solcher Abschiebestopp kann sich dabei auf bestimmte Staaten beziehen. Ein solcher Beschluss wurde, wie Sie sicher wissen, in der Vergangenheit hier in Schleswig-Holstein umgesetzt und mündete in der Bestimmung dazu, die wir jetzt haben, das in der tat einen Kompromiß darstellt. Wir als SSW stehen dazu, Menschen nicht abschieben zu wollen, sofern diesen Menschen gesundheitsgefährdende Zustände in ihren Heimatländern erwarten!

Dabei gilt es von meiner Seite nochmals zu betonen: Diese Debatte geschieht vor dem Hintergrund der geltenden Rechtslage in der Bundesrepublik Deutschland! Es geht dabei nicht darum, an dem Status oder am Asylverfahren der Betroffenen irgendetwas ändern zu wollen – was wir hier als Landespolitik ohnehin auch nicht einfach mal so machen können. Sondern es geht darum, dass abgelehnte Asylbewerber nicht im tiefsten Winter, sondern eben erst Anfang April in ihre Heimatländer gebracht werden. Eine solche Entscheidung können und dürfen wir als Vertreter der Länder treffen. Von daher sollten wir dies auch tun! 

Wer einmal eine Roma-Siedlung im Kosovo, Mazedonien oder Serbien besucht hat, der weiß, wie wichtig eine solche Entscheidung ist. Dies sollte auch die Landesregierung wissen, schließlich pflegt das Land Schleswig-Holstein schon seit Jahren eine enge Zusammenarbeit mit unter anderem Nicht-Regierungsorganisationen in den westlichen Balkanländern. An dieser guten Zusammenarbeit sollten wir auch in Zukunft festhalten. Wir als SSW sehen einen Winterabschiebestopp und dabei denke ich insbesondere an den westlichen Balkan, daher als natürliche Verlängerung dieser so wertvollen Zusammenarbeit. Dessen sollte sich auch die Landesregierung bewusst werden.  Und wir sollten auch gucken, ob wir mit einem pauschalen Winterabschiebestopp nicht auch das Verwaltungshandeln vereinfachen können.

Und dabei stimme ich der Kollegin Midyatli voll und ganz zu: Selbst, wenn Menschen kein dauerhaftes Aufenthaltsrecht besitzen, haben sie unsere Mitmenschlichkeit und einen humanen Umgang verdient. Wir haben hier in diesem Hohen Haus schon über den Gottesbezug in der Landesverfassung debattiert. Wie wäre es mal, wenn mancher sich auch in der Debatte über einen Winterabschiebestopp an den christlichen Werten orientieren würde? Humanität und christliche Werte dürfen auch bei einem Regierungswechsel nicht über Bord geworfen werden. Das sage ich auch ganz deutlich an die AfD: Für Roma aus dem Kosovo oder arme Menschen aus Mazedonien oder Serbien kann man auch das Kreuz gerademachen!

Schleswig-Holstein ist ein weltoffenes Land. Das hat nicht zuletzt auch der vorbildliche Einsatz für Geflüchtete von Tausenden von Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteinern gezeigt, welcher bis heute fortbesteht.

Wie gesagt: Der Rechtsstaat bleibt bestehen, aber Humanität und christliche Werte, wie z.B. die Nächstenliebe, fallen nicht unter den Tisch, wenn wir die Abschiebung zumindest in Einzelfällen bis in den April hinausschieben.

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