Rede · Dr. Michael Schunck · 29.01.2026 Die Widerspruchslösung entlastet die Angehörigen

„Der SSW bekennt sich klar zur Widerspruchslösung. Sie hat sich international bewährt – auch bei unseren dänischen Nachbarn, die diesen Schritt im Jahr 2025 konsequent vollzogen haben.“

Michael Schunck zu TOP 12 - Organspenden in Schleswig-Holstein – Bericht über die Einführung der Widerspruchslösung (Drs. 20/3881)

In der heutigen Debatte geht es mal wieder um die Entscheidung, die wir als Gesellschaft schon viel zu lange vor uns herschieben. Es geht um die Einführung der Widerspruchslösung bei einer Organspende. Wir vom SSW unterstützen den Kurs der Landesregierung hier ausdrücklich. Organspenden können Nierenpatienten von der Dialyse befreien, Herzpatientinnen das Überleben sichern und Lungenkranken ein autonomes Leben eröffnen. Das sind harte medizinische Fakten, die für sich sprechen.

Allerdings bildet Deutschland bei den Organspenden in Europa seit Jahrzehnten das Schlusslicht. Das liegt aber nicht an einer mangelnden Spendenbereitschaft, sondern an strukturellen Fehlern in unserem System. Wir müssen hierbei nämlich auch über die unzureichende Klinikfinanzierung sprechen: Wenn auf unseren Intensivstationen der personelle und finanzielle Druck so hoch ist, dass für die hochkomplexe Koordination einer Organspende kaum Kapazitäten bleiben, wird solch ein Verfahren zu einer zusätzlichen Arbeitsbelastung.

Das gilt besonders für die Transplantationsbeauftragten: Diese Mediziner sind gesetzlich für die Aufklärung und Koordination zuständig, doch ihre Freistellung existiert oft nur auf dem Papier. In der Realität müssen sie diese Aufgaben häufig ‚nebenher‘ im vollen Schichtbetrieb leisten.
Deshalb bleibt eine pragmatische Lösung das Kernstück für eine gesetzliche Neuregelung der Widerspruchslösung.

In Deutschland müssen Menschen bisher aktiv werden, damit im Todesfall Organe entnommen werden können. Fehlt dieser Anstoß, unterbleibt oft beides: Das Gespräch mit den Angehörigen und die Dokumentation des eigenen Willens. Interessanterweise kam ein neuer Impuls für die Debatte einer Widerspruchslösung zuletzt aus der Zivilgesellschaft. Die Kampagne „OPT.INK“ aus den Tattoo-Studios hat durch das Organspende-Symbol mehr für die Sichtbarkeit getan als viele staatliche Kampagnen zuvor. Auch die Bundesratsinitiative zur Widerspruchslösung hat die Diskussion wieder dorthin gebracht, wo sie hingehört: in die Mitte der Politik.

Der SSW bekennt sich klar zur Widerspruchslösung. Sie hat sich international bewährt – auch bei unseren dänischen Nachbarn, die diesen Schritt im Jahr 2025 konsequent vollzogen haben. Es vereinfacht die Verfahren und entlastet die Angehörigen in einer extremen Belastungssituation von der quälenden Frage nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen. Aber wir müssen auch über die Zeit bis zur vollständigen Umsetzung und die technische Begleitung reden. Wir haben seit 2024 ein digitales Organspende-Register. Die Hürden dort sind jedoch hoch: Wer sich online eintragen will, scheitert oft an der komplizierten eID-Funktion des Personalausweises. Gleichzeitig tragen Millionen Menschen einen klassischen Spenderausweis aus Plastik oder Papier bei sich.

Unser pragmatischer Vorschlag, um die Widerspruchslösung technisch zu flankieren wäre, einfach eine Brücke zwischen dem analogen Spenderausweis und dem digitalen Register zu schlagen. Unser Ansatz lautet daher: Wer einen Spenderausweis ausfüllt, sollte die Option erhalten, dass diese Information unbürokratisch und auf direktem Weg in das digitale Register übertragen wird. Wir brauchen eine „Registrierungs-Automatik“ für den Spenderausweis. Wer seinen Willen bereits dokumentiert hat, dessen Entscheidung muss für die Mediziner im Notfall sofort rechtssicher abrufbar sein, ohne dass technische Hürden den Zugriff auf diese lebenswichtige Information blockieren.

Lassen Sie uns die Widerspruchslösung im Bundesrat jetzt zügig vorantreiben. Wir brauchen ein System, das Vertrauen schafft, die Kliniken unterstützt und den erklärten Willen der Menschen endlich effektiv absichert.

 

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