Rede · Flemming Meyer (2009–2020) · 05.07.2018 Digitalisierung und Energiewende gehören zusammen

Flemming Meyer zu TOP 13+19+34 - Digitalisierung der Energiewende, Leistungsfähigkeit der Stromnetze, Klimaschutz in Schleswig-Holstein 2018

„Wir brauchen Systeme, die auf die schwankende Stromerzeugung aus den erneuerbaren Energien reagieren und die die Verbrauchsspitzen auffangen können. Dafür benötigen wir ein Kommunikationsnetz, das die Stromerzeugung, die Stromnetze und den Verbrauch miteinander verbindet.“

Die Digitalisierung hält unaufhaltsam Einzug in allen gesellschaftlichen Bereichen – ob im Alltag, im Arbeitsleben oder in der Kommunikation. Und genau so gilt es für den Bereich der Energiewende. Und gerade dort wird die Notwendigkeit der Digitalisierung deutlich, denn ohne wird die Energiewende nicht gelingen. 

Wir haben auf der einen Seite den Ausbau der dezentralen Erneuerbaren Energien und auf der anderen Seiten einen wachsenden Energiehunger der gestillt werden will. Dies ist eine Herausforderung vor der wir stehen und damit sind wir bei den vorliegenden Anträgen. Denn in besonderer Weise kommt es hierbei darauf an, diese Faktoren so miteinander zu verknüpfen, dass eine Stabilität gewährleistet bleibt. Soll heißen: Wir brauchen Systeme, die auf die schwankende Stromerzeugung aus den erneuerbaren Energien reagieren und die die Verbrauchsspitzen auffangen können. Dafür benötigen wir ein Kommunikationsnetz, das die Stromerzeugung, die Stromnetze und den Verbrauch miteinander verbindet. 

Um diesen Ausgleich hinzubekommen kommt es gerade auf die Stromnetze an mit ihren Kapazitäten. Damit das funktioniert und machbar ist, bedarf es einer entsprechenden Kommunikation. Schlagworte sind hier insbesondere Smart-Grid und Smart-Meter. Beide tragen dazu bei, die Netzstabilität zu sichern und Leistungsverluste zu verringern. Das bedeutet, dass damit auch die Effizienz gesteigert werden kann. Bei einem wachsenden Energiemarkt ist der Aspekt der Effizienzsteigerung nicht unerheblich. 

Das Bundewirtschaftsministerium hat bereits 2016 das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende auf den Weg gebracht. Dort geht es genau um die Punkte, die im Antrag zu den Smart-Metern beschrieben werden. Jedoch sieht der Bund auch die Option einer Erweiterung des Roll-Out-Scenarios vor, wonach ab 2020 kleine Erzeuger und alle Verbraucher mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet werden können, sofern der Messstellenbetreiber die scharfen Preisobergrenzen einhält. Das heißt, es gibt ein Szenario, dass Smart-Meter bereits ab 2020 flächendeckend eingeführt werden könnten. Dies wird in dem vorliegenden Antrag der Koalition jedoch völlig außer Acht gelassen. 

Die Diskussion um die Smart-Meter wurde häufig unter dem Aspekt der Datensicherheit beziehungsweise des Datenschutzes geführt. Dies durchaus zu Recht, denn es werden Daten aus Privathaushalten an die Energieunternehmen übermittelt, die Aufschluss über das Verbrauchverhalten geben. Dies war und ist für uns ein Aspekt, der nicht unerheblich ist. Daher begrüßen wir, dass dies auch die Koalition so sieht. Nur wenn die Datensicherheit und der Datenschutz gewährleistet sind, sehen wir die Möglichkeit intelligente Messsysteme zum Einsatz zu bringen – gegebenenfalls auch Flächendeckend, wenn die entsprechenden Parameter eingehalten werden. Ich denke wir müssen mittlerweile so ehrlich sein und sagen, was uns die Energiewende wert ist. Denn es ist deutlich geworden, dass die Energiewende ohne Smart-Meter und Smart-Grid nur schwer umsetzbar ist. Diesen beiden Aspekten wird ein erheblicher Anteil am Erfolg der Energiewende zugeschrieben. 

Da beide Anträge aus unserer Sicht durchaus im Zusammenhang zu sehen sind beantragen wir, die Überweisung in den Ausschuss.

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