Rede · Flemming Meyer (2009–2020) · 12.07.2007 Durchführung der Abschiebungshaft


Menschen, die sich in Deutschland aufhalten möchten, die aber keinen deutschen oder europäischen Pass besitzen, brauchen eine „Aufenthaltgenehmigung“. Wem eine solche Genehmigung von der Behörde nicht erteilt wird, lebt hier unerlaubt und illegal und muss daher das Land verlassen. Wer sich nicht daran hält, wird in Abschiebehaft genommen.

Hierbei geht es um die Inhaftierung von Menschen, denen keinerlei strafrechtliches Vergehen vorgeworfen wird. Die Abschiebehaft ist keine strafrechtliche Sanktion, sondern lediglich eine Maßnahme der Verwaltungsvollstreckung zur Sicherung der Abschiebung. Die Inhaftierung, die bis zu 18 Monate andauern kann, dient somit zur Durchsetzung der Aufenthaltsbeendigung. Deutschland weit werden jedes Jahr mehrere tausend Menschen in der Abschiebehaft festgehalten.

Die heftige Kritik – insbesondere von Seiten der Flüchtlingsorganisationen oder der Kirche - an den Rechtsgrundlagen und der Praxis gegen das Instrument der Abschiebehaft bleibt unverändert. So geht es auch deutlich aus dem Jahresbereicht 2006 des Landesbeirats für Abschiebungshaft hervor.
Auf Grund juristischer Stellungsnahmen, über erhebliche Rechtsverstöße bei der Durchführung der Abschiebungshaft, hat sich der Landesbeirat in 2006 intensiv mit den rechtlichen Aspekten dieser Maßnahme befasst. Das Ergebnis ist mehr als ernüchternd. Der Landesbeirat sieht die in den juristischen Beiträgen dargestellten Rechtsverstöße als derart gravierend an, dass die gegenwärtige Praxis aus rechtstaatlichen Gründen nicht mehr hinnehmbar ist. Diese Kritik wurde auch im Innen- und Rechtsausschuss vom Flüchtlingsbeauftragen vorgebracht mit entsprechenden juristischen Verbesserungsvorschlägen.

Die Stellungnahme des Innenministers zu der angebrachten Kritik kann aus Sicht des SSW nicht über die unzulänglichen Gesetzesgrundlagen für die Abschiebungshaft oder die Festnahmen überzeugen. Die angebrachten Vorwürfe von Praktikern, unter anderem aus der Richterschaft, die ihre verfassungsrechtlichen Bedenken hinsichtlich der gesetzlichen Voraussetzungen und der Praxis der Abschiebehaft geäußert haben, wiegen schwer. Derartige Vorwürfe sind nicht tragbar, und es gilt Missstände im Gesetz zu beseitigen.

Abschiebehaft und Abschiebung gehören leider zu der in Deutschland existierenden Wirklichkeit. Und solange dies so ist, müssen wir die dazugehörigen Instrumente immer wieder auf den rechtlichen und politischen Prüfstand stellen. Denn mit der Haftanordnung geht es um massive staatliche Eingriffe in Grund- und Menschenrechte, die nur unter gesetzlich genau bestimmten, engen Voraussetzungen zulässig sein dürfen. Daher begrüßen wir die Bundesratsinitiative der FDP.

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