Pressemitteilung · 14.06.2018 Ein Schritt in die richtige Richtung

Zur heute beschlossenen Einführung der Musterfeststellungsklage erklärt der verbraucherschutzpolitische Sprecher des SSW im Landtag, Flemming Meyer:

Dass nicht mehr jeder Betroffene individuell vor Gericht ziehen muss, um die immer gleichen Sachverhalte feststellen zu lassen, ist ein großer Schritt nach vorn. 

Künftig sollen Verbände, stellvertretend für die Verbraucher, umstrittene Grundsatzfragen, etwa zur Schuldhaftigkeit eines Unternehmens an einer mangelhaften Produktserie, in Musterprozessen einklagen können. Für die Betroffenen entstehen hierdurch keine Kosten. Auch dies ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Verbraucherrechte. 

Ob die hierfür notwendige Beteiligung von mindestens 50 Betroffenen zu eine angemessene Zahl ist, wird sich zeigen. Denn auch 49 geprellte Kunden eines Unternehmens haben ein berechtigtes Interesse an einer kollektiv verbindlichen Klärung, sollte man meinen. 

Bedauerlich ist, dass das neue Instrument wohl nur bedingt zu einer Entlastung der Justiz führen wird. Schließlich müssen die Betroffenen im Anschluss an die Musterklage trotzdem einzeln vor Gericht ziehen, um ihren individuellen Anspruch auf Schadensersatz einzuklagen. Hier wäre eine Gutachterregelung eventuell der geschmeidigere Weg für alle Beteiligten gewesen und hätte zudem die Gerichte spürbar entlastet. 

Trotz dieses Wermutstropfens begrüßen wir vom SSW die Einführung der Musterfeststellungsklage als weiteren Schritt zur Stärkung der Verbraucherrechte in Deutschland.

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