Pressemitteilung · 16.01.2014 Eine Fortsetzung der Geburtshilfe auf Sylt wäre fahrlässig

Zur Schließung der Geburtshilfe auf Sylt erklärt der gesundheitspolitische Sprecher des SSW im Landtag, Flemming Meyer: 

 


 

Jede Schwangere in Schleswig-Holstein sollte die Möglichkeit haben, wohnortnah zu entbinden, um unnötige Risiken für die Gesundheit von Mutter und Kind zu vermeiden. 

 

Die medizinische Nahversorgung ist ein hohes Gut, dass es zu bewahren gilt. Allerdings nicht um jeden Preis. 

 

Denn wenn die Entbindung vor Ort selbst zur Gefahr für Leib und Leben wird, dann ist der Preis eindeutig zu hoch. 

 


 

Die Asklepios Nordseeklinik ist offensichtlich außerstande, selbst die Mindestanforderungen für die geburtshilfliche Versorgung zu erfüllen. Und das nicht erst seit gestern. Wenn ein Krankenhaus u.a. aufgrund niedriger Fallzahlen die Routine verliert, dann steigt das Risiko für Zwischen- und schlimmstenfalls Todesfälle. Dazu ist es in den letzten Jahren offensichtlich mehrfach gekommen. Wegen mindestens eines Todesfalls wird strafrechtlich ermittelt. 

 


 

Ich kann den Unmut der Menschen auf Sylt gut verstehen. Der Wegfall der Geburtshilfe auf Sylt ist ein herber Verlust. 

 

In den letzten Tagen wurde vielfach gefragt, warum Ministerin Alheit den Asklepios-Konzern nicht einfach zwingt, seinem Versorgungsauftrag nachzukommen. Auch ich habe diesen Standpunkt vertreten. 

 

Seit Bekanntwerden der Qualitätsmängel vor Ort stellt sich jedoch eher die Frage: Kann das ernsthaft noch jemand wollen? 

 


 

Der SSW hält auch weiterhin an der Notwendigkeit einer medizinischen Nahversorgung in Schleswig-Holstein fest. Im konkreten Sylter Fall allerdings wäre eine Fortsetzung der Geburtshilfe unter den derzeitigen Umständen nicht weniger als fahrlässig.  Daher ist Ministerin Alheit hier sicherlich kein Vorwurf zu machen. 

 

Ich erwarte allerdings, dass sämtliche Hinweise, wonach Asklepios die Geburtshilfe auf Sylt offenbar schon jahrelang unterhalb der Qualitätsstandards betrieben hat, jetzt konsequent überprüft werden. Sollten sich diese als wahr erweisen, dann wäre das ein eklatanter Vertrauensbruch und würde die Frage aufwerfen, ob Asklepios insgesamt noch der richtige Partner für die medizinische Regelversorgung auf Sylt ist.

 


 

Der Fall Sylt ist ein Paradebeispiel dafür, was passieren kann, wenn Kernbereiche der Daseinsvorsorge marktwirtschaftlichen Interessen unterworfen werden. Und gerade jene, die versuchen, der Landesregierung die Schuld in die Schuhe zu schieben, sollten mal überlegen, wer den Privatisierungswahn eigentlich jahrzehntelang in fast allen öffentlichen Bereichen mit Vehemenz vorangetrieben hat.

 


 


 


 


 


 


 


 


 


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