Pressemitteilung · 26.02.2014 Eine weise Entscheidung

Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sperrklausel bei Europawahlen erklären der Vorsitzende des SSW im Landtag, Lars Harms, und der Landesparteivorsitzende Flemming Meyer:

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bestätigt unsere grundsätzliche Haltung, dass der gänzliche Verzicht auf eine Sperrklausel der Erfolgswertgleichheit der Wählerstimmen am ehesten Rechnung trägt. 

Vor diesem Hintergrund begrüßen wir die Entscheidung der Verfassungsrichter zur Sperrklausel bei Europawahlen ausdrücklich. 

Der SSW stand immer schon und steht auch weiterhin einer Debatte über Senkungen oder den Verzicht auf Sperrklauseln bei Wahlen offen gegenüber. 

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Immer mehr Menschen rutschen in die Wohnungs- oder Obdachlosigkeit, doch in Schleswig-Holstein mangelt es an handfesten Daten und Leitlinien zum Thema. Die SSW-Fraktion möchte Licht ins Dunkel bringen und fordert die Landesregierung auf, einen Bericht über die Situation wohnungs- und obdachloser Menschen in Schleswig-Holstein vorzulegen (Drucksache 20/4001).

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Pressemitteilung · Sybilla Nitsch · 14.01.2026 Unsere Häfen brauchen verlässliche Perspektiven

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