Pressemitteilung · 26.02.2014 Eine weise Entscheidung

Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sperrklausel bei Europawahlen erklären der Vorsitzende des SSW im Landtag, Lars Harms, und der Landesparteivorsitzende Flemming Meyer:

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bestätigt unsere grundsätzliche Haltung, dass der gänzliche Verzicht auf eine Sperrklausel der Erfolgswertgleichheit der Wählerstimmen am ehesten Rechnung trägt. 

Vor diesem Hintergrund begrüßen wir die Entscheidung der Verfassungsrichter zur Sperrklausel bei Europawahlen ausdrücklich. 

Der SSW stand immer schon und steht auch weiterhin einer Debatte über Senkungen oder den Verzicht auf Sperrklauseln bei Wahlen offen gegenüber. 

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„Es ist nicht unsozial, über die Folgen für die Mieter zu sprechen. Es ist sozial, sich der Realität in dieser Frage zu stellen. Es ist nicht unsozial, über die notwendigen Investitionen in den Wohnungsbau zu sprechen und die Kosten zu bewerten. Es ist sozial, sich dem Ausmaß bewusst zu werden und über Lösungen und Fördermittel zu sprechen.

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