Pressemitteilung · 20.01.2015 Energiewende und Arbeitsplätze sichern

Zur Entscheidung des OVG Schleswig zur Teilfortschreibung der Regionalpläne bezüglich der Ausweisung von Windeignungsflächen erklärt der umwelt- und wirtschaftspolitische Sprecher des SSW, Flemming Meyer:

Ein wichtiges Ansinnen nicht nur dieser, sondern auch der Vorgängerregierung war es, zu gewährleisten, dass sowohl die Bürgerinnen und Bürger in den Kommunen als auch das Land maßgeblich darauf Einfluss nehmen können, wo Windkraftanlagen gebaut werden dürfen und wo nicht.

Denn nur durch gezielte Ausweisung von Windeignungsgebieten lässt sich ein Wildwuchs von WKA vermeiden und zugleich sicher stellen, dass nur dort Anlagen errichtet werden, von wo aus der erzeugte Strom auch finanziell darstellbar abtransportiert werden kann.

Und wir wissen aus der Vergangenheit: Je höher die Bürgerbeteiligung,desto höher ist auch die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger bei der Errichtung von AKW in den Kommunen.

Die Teilfortschreibung der Regionalplanung trug diesem parteiübergreifendem Konsens Rechnung. Von daher bedaure ich, dass sie heute vom OVG Schleswig als unwirksam erklärt wurde. In der Konsequenz hieße das, dass alle Anträge, die nicht bereits beschieden wurden, künftig abgelehnt werden müssten.

Dies würde die Energiewende in Schleswig-Holstein spürbar ausbremsen und auf Sicht auch Arbeitsplätze im Land gefährden. Zudem würden Land und Kommunen Steuereinnahmen entgehen. Dies gilt es zu verhindern. Deshalb werden wir bis zur Schaffung einer neuen Planungsgrundlage das Baurecht anwenden. Denn nun muss es darum gehen, die Energiewende und Arbeitsplätze zu sichern. 

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