Rede · 26.02.2009 Engagement von Senioren

In Schleswig-Holstein haben wir mit dem Altenparlament eine Institution, die dieses Jahr ein besonderes Jubiläum feiern kann: seit 20 Jahren werden in einer professionellen Atmosphäre Beschlüsse erarbeitet, von denen viele Eingang in Gesetze und Verordnungen fanden.

Die lebendigen Diskussionen der Senioren belegen mit jeder neuen Sitzung, dass Sachverstand, Ideereichtum und Kreativität nicht automatisch mit Überschreiten einer Altersgrenze erlöschen. Das Gegenteil ist der Fall: heutzutage sind die älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger so gut ausgebildet und so engagiert wie noch keine Alten-Generation vor ihnen.

Auch deshalb ist die Diskriminierung aufgrund des gedruckten Lebensalters im Personalausweis bereits völlig absurd. Warum soll eine vitale 70 Jährige ein Ehrenamt nicht übernehmen können oder ein 75jähriger einer öffentlichen Organisation nicht vorstehen können? Für derartige Altersbegrenzungen besteht überhaupt kein Anlass – die persönliche Eignung sollte entscheidend sein und nicht das kalendarische Alter. Dennoch finden sich immer noch Altershöchstgrenzen, zum Beispiel in der Gemeindeordnung, die eine Wählbarkeit des Bürgermeisters bei der Erstwahl mit Überschreiten des 60. Lebensjahrs untersagt. Das mag unter anderem aus haftungsrechtlichen Gründen eine Rolle spielen, kann allerdings nicht das letzte Wort sein.

Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet ausdrücklich jegliche Benachteiligung aufgrund des Alters. Bislang lag der Fokus dieses lang geplanten und zögernd verabschiedeten Anti-Diskriminierungsgesetzes zwar auf dem Arbeitsrecht, aber dennoch umfasst es faktisch alle zivilrechtlichen Regelungen. Viele ältere Menschen fühlen sich massiv benachteiligt, als Konsumenten unterschätzt und als Bürger oftmals bevormundet. Sie melden sich energisch zu Wort. Das ist ihr gutes Recht und dies sollte seinen Niederschlag in Gesetzen und Verordnungen finden.

Ich freue mich, dass mit dem vorliegenden Antrag der FDP dem Antidiskriminierungsgesetz, das ja von vielen als bürokratisch abgelehnt wurde, Genüge getan wird. Diskriminierende Altershöchstgrenzen müssen weg. Sie haben in unseren Gesetzen und anderen Regelungen nichts zu suchen. Sollten sie überlebt haben, müssen die entsprechenden Regelungen schleunigst geändert werden. Die Abschaffung altersdiskriminierender Gesetze ist ein demokratisches Gebot.

Wir sehen deshalb die Initiative der FDP als einen wichtigen Schritt hin zur Rückgewährung demokratischer Rechte. Das Altenparlament hat immer wieder – auch mit konkreten Beispielen – gefordert Altersbeschränkungen aufzuheben. Bevor demokratische Rechte – wie zum Beispiel die Wählbarkeit zum Bürgermeister – eingeschränkt werden, muss man sehr gute Gründe vorweisen können. Ob es diese hier immer gegeben hat, will ich gar nicht hinterfragen. Mit dem beantragten Bericht, werden wir hoffentlich eine umfassende Darstellung über diesen Fragenkomplex bekommen. Es sollte aber unser aller Bestreben sein, diskriminierende Altersbeschränkungen aufzuheben. Wir sind hierzu schließlich auch aufgrund des Antidiskriminierungsgesetzes verpflichtet und müssen als Politik dieser Verpflichtung nachkommen.

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