Rede · Flemming Meyer (2009–2020) · 10.12.2003 Entlastung der Kommunen

In einem Punkt sind sich alle Fraktionen hier im Hauser einig. Nämlich darüber, dass die Kommu-nen des Landes in einer extrem schwierigen finanziellen Krise stecken. Das gilt ohne Unterschiede von den Landkreisen zu den Städten und Kommunen hin zu den kreisfreien Städten. Die Kommunen stehen genau wie fast alle anderen öffentlichen Haushalte schlicht und einfach kurz vor dem Kollaps.

Von daher sind wir uns sicherlich alle einig, dass die finanzielle Situation und die Rahmenbedingungen der Kommunen schnell verbessert werden müssen. Nur über den Weg sind wir zum Teil sehr unterschiedlicher Auffassung. Die CDU schlägt mit ihrem Gesetz zur finanziellen Entlastung der Kommunen vor, dass es zukünftig Gemeinden, Ämter, Kreisen und Zweckverbänden auf Antrag möglich ist, sich von verschiedenen landesrechtlichen Vorgaben zu befreien.

Dies zielt auf Vorgaben zur Qualität und Quantität des einzusetzenden Personals oder auf Bestimmungen zum Betrieb und Ausstattung öffentlicher Einrichtungen oder auf Vorgaben zur Errichtung und Vorhaltung von Bauten und anderem. Im Ergebnis ist auch der CDU-Gesetzentwurf nichts an-deres als ein generelles Standard-Öffnungsgesetz für die Kommunen.

Der SSW hat sich von Anfang an gegen ein solches Standard-Öffnungsgesetz ausgesprochen. Ganz einfach weil wir um die Qualität der Arbeit in den kommunalen Verwaltungen und Einrichtungen fürchten.

Die Standards sind nicht um ihrer selbst willen geschaffen, sondern um gleiche und ähnliche Lebensbedingungen in ganz Schleswig- Holstein zu erreichen. Dies beginnt bei den Sicherheitsstandards für die Feuerwehren, aber auch für die Standards in den Kindergärten.
Gerade für diesen Bereich kann die Standardöffnung zu einer Qualitätsverschlechterung führen; zu große Gruppen und nicht ausgebildetes Personal sollen den Kleinsten Kompetenz für die Zukunft geben. Das kann und darf nicht geschehen. Das Argument, dass die Kommunen so etwas nicht machen werden, weil sie dann den Druck der Eltern spüren werden, gilt meiner Meinung angesichts der massiven finanziellen Probleme der kommunalen Gebietskörperschaften nicht und die jüngsten Entscheidungen in diesem Bereich auf Kreisebene zeigen, dass dies nicht funktioniert. Deshalb sind wir froh, dass die Standards nach dem Scheitern der Verhandlungen zwischen der Landesregierung, den kommunalen Spitzenverbänden und der LAG der freien Wohlfahrtsverbänden im Kita-Bereich in Kraft bleiben.

Statt die Kommunen durch Öffnung der Standards zu entlasten, sollten wir versuchen wieder die Einnahmen zu erhöhen. Die Mehrheit des schleswig-holsteinischen Landtages, die kommunalen Spitzenverbände auf Bundes- und Landesebenen haben sich eindeutig für eine Reform der Gewerbesteuer ausgesprochen, wie sie die schleswig-holsteinische Landesregierung in den Bundesrat eingebracht hat. Diese Reform würde die Kommunen in Schleswig-Holstein erheblich finanziell besser stellen als heute. Von daher kann ich die CDU hier im Landtag nur auffordern, dafür zu sorgen, dass ihre Parteikollegen den Vorschlag der Landesregierung im Vermittlungsausschuss unterstützen.

Der zweiten Teil des CDU-Gesetzentwurf -nämlich, dass die Geltungsdauer von Verordnungen 10 Jahre nicht überschreiten dürfen – haben alle Fraktionen dies ausdrücklich befürwortet, auch der SSW. Denn es ist sehr vernünftig in regelmäßigen Zeitabständen zu überprüfen, ob die Bestimmungen einer Verordnung noch sinnvoll sind. Wenn eine Verordnung eine klar befristetet Geltungsdauer hat, wird sie automatisch auf ihre Sinnhaftigkeit überprüft.

Deshalb bin ich auch sehr froh, dass wir jetzt einen gemeinsamen Antrag eingebracht haben, in der die Geltungsdauer von Verordnungen sogar auf fünf Jahre beschränkt wird. Leider kann das aus rechtlichen Gründen nicht für Verordnungen, die aufgrund oder zur Umsetzung von Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft oder des Bundes erlassen werden gelten. Das ist äußerst bedauerlich, denn gerade diese Verordnungen gehören auch auf den Prüfstand.

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