Rede · Flemming Meyer (2009–2020) · 14.11.2002 Entwicklung des Halligprogramms

Der Bericht ist kurz, aber treffend und sehr aussagekräftig. Es ist vor allem dem Halligprogramm aus dem Jahr 1987 zuzuschreiben, dass die Menschen auf den Halligen eine Perspektive haben und weiter auch von der Landwirtschaft leben können. Dies belegen auch noch einmal eindrucksvoll die Zahlen, die im Bericht zusammengefasst sind. Seit 1987 sind rund 3,7 Millionen Euro auf die Halligen geflossen. Diese Summen haben zu einem erheblichen Teil dazu beigetragen, dass man den Menschen auf den Halligen eine Perspektive bieten konnte. Durch diese Perspektive, war es überhaupt möglich, die Einheimischen auf den Halligen zu halten. Ohne wirtschaftliche Perspektive kann auch in der heutigen Zeit niemand mehr auf den Halligen überleben. Daher ist es fatal, wenn die „Richtlinien für ein erweitertes Bewirtschaftungsentgelt im Rahmen des Halligprogramms“ weiter auf alle Landwirte ausgeweitet bleiben. Als diese Richtlinien eingeführt wurden, ging es darum, mit zusätzlichen Einnahmemöglichkeiten gerade die Halligbewohner auf den Halligen halten zu können und sie für entsprechende materielle Nachteile, die die Landwirtschaft auf den Halligen mit sich bringt, zu entschädigen. Aus diesem Grunde wurden die Richtlinien auch nur auf Halligbewohner angewandt. Würde diese Besserstellung der Halligbewohner wegfallen, hätte dies möglicherweise unabsehbare Folgen für die Halligen.

In dem Moment, wo es nicht mehr notwendig ist, auch auf den Halligen zu leben, um diese gesonderte Förderung zu erhalten, wird die Motivation steigen, die Halligen zu verlassen. Warum soll sich ein Landwirt noch zum Leben auf den Halligen entscheiden, wenn die gleichen finanziellen Vorteile auch zu haben sind, wenn man seine Landwirtschaft vom Festland aus betreibt. Langfristig werden nach und nach immer mehr Halligbetriebe auf das Festland wechseln, weil die wirtschaftlichen und natürlichen Bedingungen dort einfach besser sind.
Was hätte das nun für Folgen für die Halligen? Viele Halliglandwirte sind auch zeitweise im Küstenschutz beschäftigt bzw. setzen sich freiwillig für den Küstenschutz auf den Halligen ein. Diese Fachkräfte mit eingehender Ortskenntnis werden dem Küstenschutz verloren gehen. Ein nicht wieder gut zu machender Verlust. Gleichzeitig wird aber auch das Halligleben ärmer werden. Die Abwanderung der Halligleute wird sich verstärken, mit all den Konsequenzen, die das mit sich bringt.

Deshalb begrüßen wir es auch, dass die Landesregierung darauf hinwirken will, dass die alte Regelung in bezug auf das Bewirtschaftungsentgelt wieder eingeführt wird. Die europäische Kommission hat seinerzeit einen Fehler gemacht, als sie annahm, dass das Bewirtschaftungsentgelt als Hilfe im Wettbewerb zu sehen ist, das allen zustehen müsse. Die Landwirte, die Rinder, Schafe oder Pferde auf den Halligen halten, erhielten nach den bisherigen Richtlinien Zuwendungen für Maßnahmen im Naturschutz und als Ausgleich für besondere Auflagen bei der Bewirtschaftung ihrer landwirtschaftlichen Flächen. Darüber hinaus wurden dann noch Schadensersatzleitungen für Schäden durch Ringelgänse gezahlt. Dies alles hat mit Wettbewerb in der Landwirtschaft nichts zu tun, sondern hängt mit der speziellen Lebenssituation auf den Halligen zusammen. Die Kommission hat nicht bedacht, dass mit dem Bewirtschaftungsentgelt nicht die Landwirtschaft auf den Halligen im allgemeinen gefördert werden sollte, sondern die Halliglandwirte im speziellen gefördert werden sollten. Das Schwergewicht liegt nicht auf dem Wirtschaftszweig, sondern auf dem Natur- und Landschaftsschutz. Deshalb sind auch nur auf den Halligen ansässige Landwirte unterstützt worden. Dieses gilt es auch der europäischen Kommission in kommenden Verhandlungen zu verdeutlichen. Wenn dies nicht relativ schnell geschieht, werden wir uns von Teilen der Halligbevölkerung verabschieden müssen. Die Konsequenzen wären, wie gesagt, unabsehbar. Daher unterstützen wir die Landesregierung in ihrem Bemühen die Situation für die Halligbewohner wieder zu verbessern.

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