Rede · Flemming Meyer (2009–2020) · 17.06.2010 Entwurf eines Gesetzes über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer, Zukunft finanzieren – Steuereinnahmen steigern

Zur nachhaltigen Sanierung des Landeshaushalts ist es in der Tat notwendig, sich nicht allein auf die Ausgabenseite zu konzentrieren. Auch der SSW stellt sich den harten Anforderungen für die Einhaltung der Schuldenbremse und den daraus folgenden Konsequenzen. Wir haben aber in diesem Zusammenhang bereits mehrfach deutlich gemacht, dass wir hierbei dringend Raum für Prioritäten brauchen. Knallharte undifferenzierte Ausgabenkürzungen allein sind unserer Meinung nach ganz sicher nicht der richtige Weg. Denn so werden aus Einsparungen schnell Verwüstungen, die kaum abschätzbare Folgen haben und nicht selten zu irreparablen Schäden führen. Ich will daher eins klarstellen: Eine Politik, die nur das kurz- bis mittelfristige Ziel der Haushaltssanierung verfolgt, ohne dabei die Gefahr enormer Folgekosten in den Blick zu nehmen, ist mit uns nicht zu machen.

Aus diesem Grund kann sich der SSW den Forderungen der vorliegenden grünen Anträge weitestgehend anschließen. Mit Freude entnehmen wir daher der Presse, dass auch der Ministerpräsident allmählich die Notwendigkeit von Einnahmesteigerungen erkennt und Steuererhöhungen nicht länger ausschließen will. Gerade im Bereich der Grunderwerbsteuer muss der Landtag von seinen Kompetenzen Gebrauch machen. Wie wir alle wissen, haben auch andere Länder eine moderate Erhöhung vorgenommen und somit Mehreinnahmen generiert, die unmittelbar dem Land und den Kommunen zufließen. Dies gilt übrigens auch für die Anhebung der Erbschaftssteuer, die außerdem auch zur gerechteren Ausgestaltung des Sparpakets führen würde. Daran, dass diese Einnahmen in der jetzigen Situation Schleswig-Holsteins dringend notwendig sind, dürfte kaum jemand ernsthaft zweifeln. Ein Zögern bei diesem Schritt ist daher aus Sicht des SSW schlicht unverantwortlich und führt dazu, dass wir mehr Kredite aufnehmen müssten als nötig.

Die Erhöhung der Grunderwerbsteuer allein wird nicht ausreichen. Denn schaut man etwas genauer auf die Empfehlungen der Haushaltsstrukturkommission wird deutlich, dass nicht nur unverzichtbare Projekte und Maßnahmen im Sozial- und Kulturbereich kaputt gespart werden sollen. Auch durch eine noch so strikte Umsetzung der schmerzhaften und teilweise unzumutbaren Einschnitte werden wir die Anforderungen der Schuldenbremse nicht erfüllen können. Seriös gerechnet fehlen dem Land hierfür Einnahmen, die jene zusätzlichen 60 Millionen Euro aus einer erhöhten Grunderwerbsteuer um ein vielfaches übersteigen. Wir sehen die Landesregierung deshalb in der Pflicht, auch vor weiteren Schritten zur Einnahmesteigerung, wie der Erhöhung der Einkommenssteuer, nicht zurückzuschrecken. Denn es ist nach Meinung des SSW ganz einfach unverantwortlich, auf die Gerechtigkeitskomponente Steuererhöhung zu verzichten.

Durch das kaum nachvollziehbare Abstimmungsverhalten im Bundesrat bei steuerpolitischen Entscheidungen lastet eine große Schuld auf der schleswig-holsteinischen Landesregierung. Sie muss sich daher auch schnellstmöglich für die Reduzierung der häufig absurden Ermäßigungen im Bereich der Mehrwertsteuer einsetzen und ihre Fehler korrigieren. Denn diese kosten den Staat bekanntlich rund 20 Milliarden Euro jährlich. Der Blick auf die Maisteuerschätzungen zeigt deutlich, auf welche Summen das Land Schleswig-Holstein und seine Kommunen durch eine Reihe vergangener steuerlicher Regelungen des Bundes verzichten. CDU, FDP und SPD haben diesen in den vergangenen Jahren zugestimmt, ohne dabei eine wirkungsvolle Kompensation für das Land zu verhandeln. Die Reduzierung der ermäßigten Mehrwertsteuer auf den ursprünglichen Zweck hätte eine Halbierung der mitunter absurden Ausnahmen und damit zusätzliche Einnahmen für Schleswig-Holstein in einer Größenordnung zwischen 500 und 600 Millionen Euro zur Folge. In Bezug auf die Schuldenbremse wäre das die halbe Miete, ohne dass radikale Kürzungsorgien nötig wären.

Wer im Bundesrat Steuergeschenke für bestimmte Gruppen verteilt, darf sich in diesen schwierigen Zeiten nicht einfach aus der Verantwortung stehlen, indem er auf die Sparzwänge durch die Schuldenbremse verweist. Es gibt eine Alternative zum Abbau von wichtigen sozialen und bildungspolitischen Leistungen. Die Einnahmeseite muss mit berücksichtigt werden. Wer in dieser Situation an Wahlgeschenke denkt, wie es Herr Minister Wiegard anscheinend gerade vorhat, indem er eine Anhebung der Grunderwerbsteuer in frühestens 2 Jahren erwägt, handelt grob fahrlässig. Dieses altbekannte Vorgehen, Steuererhöhungen kurz vor der Wahl vorzunehmen, um dann Geschenke verteilen zu können, darf sich in der heutigen Lage des Landes ganz einfach nicht wiederholen. Deshalb müssen wir jetzt die Einnahmen verbessern, damit wir jetzt wichtige Strukturen erhalten können.

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