Rede · Flemming Meyer (2009–2020) · 26.02.2009 Entwurf eines Gesetzes zum Tierschutz Verbandsklagerecht

Dass wir erst nach nun gut zwei Jahren den Gesetzentwurf zum Tierschutz-Verbandsklagerecht abschließend debattieren, ist einzig und allein das Verschulden der Großen Koalition. Sie hat nicht den Mut gehabt, hier ein Gesetz auf den Weg zu bringen, um den Tieren den Schutz zukommen zu lassen, der ihnen als Mitgeschöpfe zusteht. Gefangen im Koalitionsvertrag, musste die SPD klein beigeben und sich den Blockierern der CDU fügen.
Dies ist mehr als bedauerlich, denn der wissenschaftliche Dienst hat in seinem Gutachten ganz klar deutlich gemacht, dass das Land Schleswig-Holstein einer Regelung zur Einführung einer Tierschutzverbandklage erlassen kann. Diese Chance nimmt die Große Koalition aber nicht war.

Der SSW hat sich ganz deutlich in der Frage positioniert und unterstützt die Forderung nach einem solchen Gesetz. Denn die bestehenden Regelungen für den Umgang oder die Haltung mit Tieren reichen nicht aus, um ihnen den notwendigen Schutz zukommen zu lassen. Dies hat ja auch der Kollege Ehlers in seiner Pressemitteilung deutlich gemacht, der auf den Tierschutz im Grundgesetz hinweist und deutlich macht, dass dies nicht zum Erfolg im Sinne des Tierschutzes beigetragen hat.
Denn der Tierschutz im Grundgesetz hat einen appellierenden Charakter, der von der Politik bei der Gesetzgebung und von den Verwaltungsbehörden und Gerichten bei der Anwendung und Auslegung des geltenden Rechts zu beachten ist. Dies ist ein erreichter Fortschritt, aber es reicht nicht aus. Ebenso werden Tiere durch das Tierschutzgesetz um ihrer selbst Willen geschützt, doch es werden ihnen keine rechtlichen Vertreter zugestanden. Genau dies wird mit dem Verbandklagerecht verfolgt. Tierschutzverbänden soll das Klagerecht zugesprochen werden, damit sie die Interessen von Tieren vertreten können – analog zum Klagerecht für Naturschutzverbände bei Umweltangelegenheiten.

Durch das Verbandsklagerecht wird sichergestellt, dass Entscheidungen auch dann durch unabhängige Gerichte überprüft werden können, wenn tierschutzrechtliche Bestimmungen verletzt wurden. Mit dem Verbandsklagerecht werden somit nicht nur die Sichtweisen von Tierhaltern und Nutzern gewahrt, sondern auch die der Tierschutzverbände.

Der Kollege Ehlers sagt abschließend in seiner Pressemitteilung, dass Prozesshansel keinen Schritt weiterhelfen. Damit hat er recht - aber Blockierer helfen uns in der Sache auch nicht weiter. Denn die Befürchtungen, dass auf unsere Gerichte eine Prozessflut einbricht, ist nach unserer Auffassung unbegründet. Der Gesetzentwurf beschreibt in aller Deutlichkeit, in welchen Verfahren es zu einer Mitwirkung von Vereinen kommen soll. Damit wird Missverständnissen zu Klagemöglichkeiten bereits im Vorfeld vorgebeugt. Und die Erfahrungen mit dem Klagerecht für Naturschutzverbände belegen bereits heute, dass mit einem solchen Instrument verantwortungsvoll umgegangen wird.
Mit der Ablehnung des Gesetzentwurfs werden wir leider keine Gelegenheit bekommen, diese Befürchtung auszuräumen. Damit vergibt die Große Koalition eine weitere Chance. Auch hier glänzt die Große Koalition durch Nichtstun und Stillstand.

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