Rede · 09.09.2010 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ladenöffnungszeitengesetzes und Bericht zur Bäderordnung

Der SSW hat seinerzeit das Gesetz über die Ladenöffnungszeiten mit getragen, weil eine Änderung der bestehenden Regelung mehr als zeitgemäß war. Den Ländern wurde durch die Föderalismusreform die Möglichkeit gegeben, auf gesellschaftliche und landesspezifische Bedürfnisse zu reagieren und entsprechende Regelungen zu schaffen.
Gerade für ein Tourismusland wie Schleswig-Holstein ist es wichtig, sich im nationalen und internationalen Konkurrenzkampf zu behaupten. Wir konkurrieren seit langem nicht nur mit Mecklenburg-Vorpommern oder Bayern. Der Druck auf unsere Tourismusorte, ist auch durch Billigflüge ins Ausland enorm gewachsen. Und dort gibt es wesentlich liberalere Regelungen.

Grundlegend möchte ich deutlich machen, dass aus unserer Sicht die Öffnung ein Angebot an den Einzelhandel ist, um mehr Konsum zu ermöglichen, um so die Binnenkonjunktur anzukurbeln. Es gibt keinen Zwang 24 Stunden am Tag aufzuhaben. Die Erfahrung hat gezeigt, dass der Einzelhandel vor Ort genau weiß, welche Ladenöffnungszeiten für seine Kunden am besten sind.
Wichtig war aus Sicht des SSW jedoch, dass die Absicherung von Arbeitnehmerrechten gewährt bleibt. Auch dies ist ein wichtiger Bestandteil des Gesetzes.

Der SSW hätte sich in einigen Teilen des Gesetzes durchaus weitergehende Regelungen gewünscht, aber im nachhinein betrachtet, ist festzustellen, dass wir mit dem geltenden Gesetz einen guten und ausgewogenen Kompromiss gefunden haben, der sich in Schleswig-Holstein bewährt hat.

Auch was die Bäderregelung angeht, haben wir einen durchaus tragbaren politischen Kompromiss gefunden. Wäre man seinerzeit ausschließlich den Wirtschafts- und Tourismusorganisationen gefolgt, gäbe es sowohl eine zeitliche sowie geografische Öffnung, um den veränderten Feriengewohnheiten der Gäste entgegen zu kommen und um die Attraktivität des touristischen Angebots zu verbessern. Wie gesagt, eine geografische und zeitliche Begrenzung der Bäderregelung ist touristisch nicht zu rechtfertigen, aber politisch nicht umsetzbar. Wir sollten hier aber auch nicht den Schritt zurück tun. Deshalb sehen wir den Antrag der Grünen auch kritisch.

Nun wissen wir, dass die Kirchen eine kritische Haltung bezüglich der Bäderreglung haben. Das Urteil vom April dieses Jahres vom Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat deutlich gemacht, dass die dortige großzügige Regelung nicht mit der Landesverfassung, dem Grundgesetz und dem Ladenöffnungsgesetz des Landes vereinbar sei. Da es sich nicht mehr um eine Ausnahmeregelung handle, da die Geschäfte in den betroffenen Orten fast ganzjährig geöffnet hätten.
Beim Oberverwaltungsgericht Schleswig ruht derzeit eine entsprechende Klage. Zum einen bleibt nun abzuwarten, ob die Kirchen die Klage weiter betreiben und zum anderen wie das Gericht gegebenenfalls entscheiden wird.
Wir haben seinerzeit die Bäderregelung an den Bedürfnissen unserer Touristen ausgerichtet. Sollte das Schleswiger Gericht die Bäderregelung in Schleswig-Holstein kippen, würde dies erhebliche negative wirtschaftliche Auswirkungen auf diese Regionen haben.
Die ruhende Klage hängt nun wie ein Damoklesschwert über der Bäderregelung. Und die Ungewissheit kann uns nicht zufrieden stellen. Daher sehen wir die Landesregierung in der Pflicht, das Gespräch mit den Kirchen zu suchen, um zu einer für beide Seiten, tragbaren Lösung zu kommen.

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