Rede · Flemming Meyer (2009–2020) · 25.01.2012 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesjagdgesetzes

Das Landesjagdgesetz existiert in der gültigen Fassung bereits seit 1999. Und in ihrer Begründung zur Gesetzesänderung machen CDU und FDP deutlich, dass sich das Jagdgesetz in seinen Grundzügen seither bewährt hat. Doch aufgrund geänderter Bundes- und EU-Vorgaben ist eine Anpassung und Ergänzung des Landesjagdgesetzes notwendig geworden. Diesen Anforderungen kommt die Koalition mit dem vorgelegten Gesetzentwurf nun nach.
Mit den weiteren Änderungen soll das Gesetz der Praxis angepasst werden.

Bereits seit Jahren ist die Problematik mit Verbissschäden in unseren Forsten, hauptsächlich verursacht durch Rehwild, bekannt. Die neue flexiblere Handhabung bei der Überschreitung der Abschusspläne ist daher durchaus ein Schritt in die richtige Richtung, um dieses Problem zu verringern. Ohne behördliches Verfahren wird künftig eine 30 prozentige Überschreitung der Abschusspläne der Schalenwildbestände ermöglicht. Auch mit den Dreijahresplänen erreicht man eine flexiblere und unbürokratischere Handhabung der Abschlusspläne. Wie gesagt, ich kann mir durchaus vorstellen, dass dies ein Schritt in die richtige Richtung ist, um das Problem der Verbissschäden in den Griff zu bekommen. Dies setzt aber eine regelmäßige Kontrolle voraus, um gegebenenfalls andere Vorgehensweisen in Betracht zu ziehen.

Der Bundesgesetzgeber ermöglicht den Ländern, abweichend vom Bundesjagdgesetz, die Jagdzeiten flexibel zu regeln. Damit können Jagdzeiten aufgehoben oder verkürzt werden. Sie können aber auch verlängert werden. In diesem Zusammenhang werden in der Erläuterung zum Gesetzentwurf explizit Rehe und Wildgänse genannt.
Wir haben in Schleswig-Holstein bereits ausgedehnte Jagdzeiten und es stellt sich die Frage, ob durch eine Verlängerung das Ziel - nämlich Wildschäden vorzubeugen - wirklich erreicht wird. In der Anhörung haben Experten dieses Ziel entkräftet. Durch eine Verlängerung der Jagdzeiten, wird genau das Gegenteil erreicht. Hierbei ist insbesondere eine Verlängerung der Jagdzeiten für Wildgänse zu nennen. Die Tiere werden von einer Futterfläche zur nächsten verscheucht. Damit steigen Energieverbrauch und Nahrungsbedarf. Deshalb ist davon auszugehen, dass die Fraßschäden zunehmen werden. Die Jagdzeitverlängerung ist somit kontraproduktiv.

Kritisch sehen wir als SSW auch das Ausnehmen von Gelegen bei Federwild. Nach dem Motto, vom Jäger zum Eierdieb – können künftig Gänsegelege zerstört werden, um den Bestand zu regulieren. Auch wenn dies nur nach strengen Vorgaben und unter Beachtung der EU-Vogelschutzrichtlinie erlaubt werden soll, wirken sich derartige Eingriffe negativ auf andere Populationen aus. Denn auf der Suche nach Gänsegelegen, werden in der Brutzeit auch andere Vogelarten massiv in diesen Lebensräumen gestört. Dies kann durchaus zur Folge haben kann, das diese Gelege aufgegeben werden.
Es ist daher sehr fraglich, inwieweit eine derartige Regelung und ihre Umsetzung mit der EU-Vogelschutzrichtlinie überhaupt vereinbar sind. Die Stellungnahmen aus der Anhörung hierzu machen deutlich, dass dies gerade von den Umwelt- und Tierschutzverbänden äußerst kritisch gesehen wird.

Letzter Knackpunkt auf den ich hier eingehen möchte, ist die Verwendung von bleihaltiger Munition. Die toxische Wirkung von Blei, ist hinlänglich bekannt und die Verwendung von bleihaltiger Munition wird daher seit Jahren bundesweit diskutiert. Es gibt durchaus Alternativen zu dieser Munition. Aus diesem Grund sollten wir, dort wo es möglich ist, auf bleihaltige Munition verzichten. Leider haben CDU und FDP dies in ihrem Gesetzentwurf nicht berücksichtigt. Damit haben sie ihre Chance vertan, ein modernes Landesjagdgesetz auf den Weg zu bringen.

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