Rede · Flemming Meyer (2009–2020) · 14.12.2011 Entwurf eines Gesetzes zur Konsolidierung kommunaler Haushalte

Es ist erst zwei Monate her, dass wir diesen Gesetzentwurf hier im Hause in erster Lesung beraten haben. Und im Gegensatz zu der Binsenweisheit, dass Gesetzentwürfe nie so aus dem Verfahren heraus kommen, wie sie eingebracht worden sind, ist dieser Gesetzentwurf nahezu unverändert. Dies ist aber nicht dem Umstand geschuldet, dass der Gesetzentwurf so toll ist, sondern weil die Koalitionsfraktionen nicht bereit waren, ihnen nicht genehme Anzuhörende zuzulassen.
In Zeiten, in denen wir darüber nachdenken, ob Bürgeranhörungen zu Gesetzen ein neuer Weg zu mehr Beteiligung sein können; in denen wir immer wieder über Politikverdrossenheit debattieren, ist das wirklich das Paradebeispiel schlechthin, wie man es nicht machen sollte. Einfach sachkompetenten Verbänden den Saft abdrehen, nur weil man nicht deren Meinung ist, ist wirklich das Allerletzte was wir brauchen.

Nun haben die Oppositionsparteien eine eigene Anhörung durchgeführt, um alle Argumente zum Für und Wider zu hören. Es ist keineswegs so, dass die Argumente, die in unserer Oppositionsanhörung eine Rolle gespielt haben, zu vernachlässigen sind. Bitte sehen sie es mir nach, dass ich nicht noch einmal alle die Argumente gegen dieses Gesetz anführe, die ich schon im Oktober vorgebracht habe. Wie gesagt, ist der Gesetzentwurf ja nahezu ohne Änderung und damit sind natürlich auch die Fehler die gleichen geblieben.

Es gibt aber durchaus noch weitere Kritikpunkte, die ich hier nicht unter den Tisch fallen lassen will. So können wir zum Beispiel feststellen, dass auch unsere Anzuhörenden, deutlich gemacht haben, dass der Zwang eine Vereinbarung mit dem Land abschließen zu müssen, um überhaupt Finanzmittel erhalten zu können, zu einem Demokratiedefizit führt. Daran ändert auch nicht eine Pseudo-Beteiligung der Gemeindevertretungen oder der Kreistage nichts, die im Nachhinein noch den schon gefassten Beratungsergebnissen zustimmen sollen. Kein Gremium wird sich hier verweigern können, weil das den Ruin der jeweiligen Kommune bedeuten würde. Im Übrigen wurden in unserer Anhörung durchaus berechtigte Zweifel angemeldet, ob ein solcher faktischer Zwang überhaupt rechtlich zulässig ist. Mit kommunaler Eigenständigkeit oder gar Haushaltshoheit hat das nach meiner Auffassung jedenfalls nichts mehr zu tun. Hier werden Kommunen bevormundet, die von vornherein schon unter einer zu schlechten finanziellen Ausstattung leiden.

Wir wissen, dass kleine Kommunen vergleichsweise weniger Aufgaben erfüllen müssen als große Kommunen und dass auch die sozialen Folgekosten in einem Dorf von 500 Einwohnern anders sind als in Kiel oder Lübeck. Trotzdem reagiert der Finanzausgleich nur sehr begrenzt auf diese Tatsache. Deshalb wäre es notwendig, den kommunalen Finanzausgleich zu ändern und damit einhergehend auch die Gemeindestrukturen endlich zeitgemäß zu gestalten.
Letztendlich haben wir aber derzeit die Situation, dass große Einheiten viele Leistungen für das gesamte Umland erbringen und dafür keine angemessenen Mittel erhalten. Da ist es der absolut falsche Weg, den betroffenen Kommunen jetzt auch noch den Hahn abzudrehen. Vielmehr müssen sie jetzt in die Lage versetzt werden, ihren Aufgaben nachkommen zu können. Unsere Anzuhörenden haben mehrfach deutlich gemacht, dass die Sorge besteht, dass Einrichtungen, die mit freiwilligen Zahlungen unterstützt werden, für immer ihre Pforten schließen müssen. Dabei geht es nicht nur um soziale Einrichtungen, sondern auch um das breite Kulturangebot in der Fläche.

Wenn die betroffenen Kommunen jetzt unter Druck gesetzt werden, Vereinbarungen zu unterschreiben, die enorme Einsparungen verlangen, obwohl Aufgaben erfüllt werden müssen, wird man sich erst einmal auf das Personal stürzen. Zirka 20 Prozent aller im kommunalen Bereich Beschäftigten haben nur Zeitverträge. Das heißt, diese kann man sehr schnell freisetzen und das wird auch geschehen. Projekte werden nicht weiter geführt und die nicht weiter verlängerten Zeitverträge werden überwiegend den „kleinen Mann“ und die „kleine Frau“ in der Hierarchie treffen. Beides kann so nicht gewollt sein.

Anstatt ein solches schlechtes Gesetz mit solchen fatalen Folgen zu beschließen, sollte die Landesregierung lieber den Kommunalen Finanzausgleich anpacken, den Kommunen ihre 120 Millionen Euro jährlich sukzessive wieder zurück geben und endlich für kommunale Strukturen sorgen, die wirklich Geld einsparen helfen. Das was wir heute hier vorliegen haben, ist schädlich für die Kommunen und deshalb lehnen wir das Gesetz ab.

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