Rede · 12.12.2002 Entwurf eines Landesnaturschutzgesetzes

Was schon auf dem ersten Blick deutlich wird ist, dass der vorliegende Entwurf für ein Landesnaturschutzgesetz wesentlich schlanker ist, als das derzeit vorhandene Original. Insofern muss ich sagen, dass der Entwurf, was die Verminderung der Regelungsdichte angeht, in die vernünftige Richtung geht. So finden sich zum Beispiel in bezug auf die Regelungen zu Schutzgebieten eindeutige Formulierungen und gleichzeitig der Hinweis, dass die näheren Fragen zur Nutzung von Schutzgebieten durch Verordnungen geregelt werden sollen. Ich glaube, ein solcher Weg wäre gut, da die Politik dann den Rahmen vorgeben würde und das Ministerium dann die Umsetzung der Ziele per Verordnung steuern würde. Dies führt nicht nur zur Vereinfachung der Abläufe, sondern sorgt auch für eine gewisse Flexibilität in der Umsetzung, denn man kann wesentlich schneller auf dem Verordnungswege auf konkrete Problemstellungen reagieren. Aber nach dem vorliegenden Gesetzestext könnte die Ausgestaltung der Schutzgebiete hinter die derzeitige Regelung zurück gehen und das wird von uns kritisch gesehen. Wir würden damit den Naturschutz ohne inhaltliche Begründung zurückdrehen und das kann nicht Sinn einer Naturschutzgesetzänderung sein.

Ein anderes positives Element ist, dass die CDU vorschlägt, dem Vertragsnaturschutz Vorrang einzuräumen. Das ist genau der richtige Weg, um für eine breite Akzeptanz von Naturschutzmaßnahmen in der Bevölkerung zu sorgen. Schutzgebiete können weiterhin wie gehabt ausgewiesen werden und bei anderen Maßnahmen sollte der Vertragsnaturschutz Vorrang haben, bevor man sich ordnungsrechtlicher Maßnahmen bedient. Ob die im Gesetzentwurf vorgeschlagene Formulierung rechtlich so durchstehen kann und wie eine solche Regelung in der Praxis umgesetzt werden kann, müssen wir noch im Ausschuss prüfen. Aber der vorgeschlagene Weg ist der richtige Weg.

Was weiter auffällt ist, dass es keine Regelungen für Naturerlebnisräume mehr geben soll. Ich glaube auch dies wäre ein Schritt zurück. Gerade die Naturerlebnisräume sind ein elementarer Teil der Umweltbildung. Wenn man sie richtig gestaltet und sie im Rahmen eines breiten Prozesses innerhalb eines Ortes oder einer Region einrichtet, schafft man oft mehr für die Natur als mit manch anderer Maßnahme. Mit Naturerlebnisräumen schafft man bei den Menschen ein Bewusstsein für die Natur, dass sich langfristig auf jeden Fall auszahlt. Daher brauchen wir einen entsprechenden rechtlichen Rahmen für die Anerkennung von Naturerlebnisräumen und den sollten wir uns nicht durch eine Gesetzesnovelle nehmen lassen.
Der Teufel steckt ja manches Mal auch im Detail. Und wer sich aus Sicht der Westküste den Entwurf ansieht, muss feststellen, dass sich die Kollegin Todsen-Reese wieder einmal als Totengräberin des Küstenschutzes einen Namen machen will. Um es einmal wie Winnetou zu sagen: „Die CDU spricht mit gespaltener Zunge.“ Vor ziemlich genau einem Jahr beantragte die CDU bei der Debatte um den Generalplan Küstenschutz, dass künftig Maßnahmen des Küstenschutzes keinen ausgleichspflichtigen Eingriff in Natur und Landschaft darstellen solle. Dies war wohl eine Reaktion auf die öffentliche Empörung an der Westküste, dass die CDU unseren damaligen entsprechenden Antrag zum Landesnaturschutzgesetz abgelehnt hatte. Nun hat die CDU jetzt die Möglichkeit ihren damaligen Worten endlich auch einmal Taten folgen zu lassen und in ihrem Gesetzentwurf eine entsprechende Bestimmung mit einzubauen. Doch weit gefehlt, nichts findet sich im Gesetzentwurf. Aber nichts ist ja so schlimm, als dass es nicht noch schlimmer kommen könnte. Im bisherigen Gesetz finden sich noch Befreiungen von der Ausgleichspflicht in bezug auf Wasserstraßen und für Vorlandarbeiten und die Vorlandbeweidung, sofern beides außerhalb des Nationalparks vor sich geht. Auch diese für die Westküste – und hier vor allem für Dithmarschen - wichtige Regelung, wird ersatzlos von der CDU gestrichen. Dass heißt, dass derzeitige Gesetz ist in bezug auf den Küstenschutz – mit all seinen Schwächen – immer noch besser als das, was die CDU zu bieten hat. Hier hat sich die CDU völlig vom Ziel des Küstenschutzes verabschiedet.

Wir haben ja im Rahmen des Landesartikelgesetzes vom Juni 2002 schon Vorschläge zur Änderung des Landesnaturschutzgesetzes. Die Ansätze der CDU, das Gesetz zu verschlanken, in dem man die Durchführung der Regelungen des Gesetzes auf dem Verordnungswege löst, sollten wir in diesem Zusammenhang in die Beratungen hierzu mit einbeziehen. Und der Vorschlag dem Vertragsnaturschutz Vorrang einzuräumen, sollten wir ebenfalls ernsthaft diskutieren. In seiner Gesamtheit bleibt der Gesetzentwurf aber hinter dem derzeitigen Gesetz zurück.

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