Rede · 08.10.2010 Entwurf eines Schleswig-Holsteinischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes

Die Entwicklung der Tariftreue geht auf eine Initiative des SSW zur Einführung eines Vergabegesetzes im Jahr 2001 zurück. Damals war es unendlich schwer das Thema Tariftreue hier in diesem Hause umzusetzen. Ich kann mich erinnern, dass seinerzeit die damals regierungstragenden Grünen von Anfang an offen für Tariftreue waren und dass das Tariftreuegesetz, wie es nach der 2. Lesung unseres Gesetzentwurfes dann genannt wurde, nur mit Unterstützung von Arbeitgeberverbänden und der Arbeitnehmerorganisationen gegen den massiven Widerstand des SPD-Wirtschaftsministers Rohwer durchgesetzt werden konnte. Umso mehr freut es mich, dass die damals rigoros ablehnenden Fraktionen der CDU und der FDP nun anscheinend mehr Offenheit bei diesem Thema zeigen. Denn nun wird ja auch ein Regierungsgesetzentwurf in Kürze das Licht der Welt erblicken, der die Einführung von Tariftreue – wenn auch in eingeschränkter Form – zum Ziel hat. Insofern sehen sie mich jetzt erst einmal froh und glücklich, dass nun neben den Grünen und den Linken auch die SPD in Gänze und die regierungstragenden Fraktionen sich dieses Themas mit eigenen Gesetzentwürfen annehmen. Fast zehn Jahre Arbeit mit diesem Thema haben sich also gelohnt.

Wir haben ja schon am Anfang der Legislaturperiode einen Gesetzentwurf eingebracht, der das bestehende Tariftreuegesetz, europarechtskonform abändern sollte. In der hierzu durchgeführten Anhörung wurde deutlich, welche Änderungen rechtlich machbar sind und welche nicht. Daher verweise ich auf die Anhörung und auch auf ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes zu dieser Thematik. Wir haben dann nach der Anhörung zu unserem Gesetzentwurf einen Änderungsantrag eingebracht, der die Ergebnisse der Anhörung im Gesetzgebungsverfahren umsetzen sollte. Das war über Monate der Stand der Dinge. Bitte sehen Sie mir es vor diesem Hintergrund nach, dass ich nicht auf alle Einzelheiten aller Gesetzentwürfe eingehe. Ich möchte nur die wichtigsten Punkte in allen drei Gesetzentwürfen – unserem, dem der SPD und dem von der Regierung angekündigten Entwurf gegenüber stellen.

Da ist zum einen die Frage an welchen Tarifverträgen die Tariftreue orientiert sein sollte. Politisch hätte ich am liebsten die bisherige Formulierung in unserem Tariftreuegesetz beibehalten. Schön wäre es auch gewesen, einfach einen Mindeststundenlohn festzuschreiben. All das geht aber nicht, weil entweder die europäische Rechtsprechung dagegen steht oder weil die Gesetzgebungskompetenz beim Bund liegt. Insofern bleibt für einen großen Teil nur die Orientierung am Arbeitnehmerentsendegesetz, dem Mindestarbeitsbedingungengesetz und an weiteren Gesetzen zu Mindestlöhnen, die möglicherweise noch erlassen werden könnten. Unser Gesetzentwurf umfasst alle drei Bereiche, der der SPD nur zwei und der der Regierung ebenfalls nur zwei. Sie verstehen, dass ich im Sinne der Beschäftigten und der Unternehmen hier dann lieber unseren Gesetzentwurf vorziehe.

Für den straßen- und schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehr ist weiterhin die Tariftreue im bisherigen Umfang, das heißt nach Tarifen, die über Mindestlohnbedingungen liegen, möglich. Der Regierungsentwurf wird dies voraussichtlich nicht vorsehen. Im SPD-Gesetzentwurf findet sich eine Regelung hierzu, die wir inhaltlich teilen, weil sie unserem Gesetzentwurf entspricht. Allerdings sieht der SPD-Gesetzentwurf erstmalig vor, dass für den ÖPNV, der kommunale Aufgabe ist, eine gesetzliche Verpflichtung zur Tariftreue eingeführt wird. Für diesen Vorschlag haben wir Sympathie, allerdings haben wir es den Kommunen immer freigestellt, Tariftreue einzufordern, weil sonst die Konnexität greift. Wir haben im Norden gute Erfahrung mit dieser Vorgehensweise gehabt, weil man sich dann auch kommunal intensiv mit der Thematik beschäftigt hat. Vor dem Hintergrund der Haushaltssituation und der Tatsache, dass trotzdem oft Tariftreue auf kommunaler Ebene eingeführt worden ist, würden wir dieses Thema gerne im Ausschuss noch beraten.

Ein letzter Punkt ist der Punkt der Sanktionen. Viele haben in der Anhörung zu unserem Gesetzentwurf gesagt, dass die Sanktionen immer noch zu schwach sind. Deshalb haben wir in unserem Gesetzentwurf vorgeschlagen, bei Verfehlungen Auftragnehmer bis zu drei Jahre von öffentlichen Aufträgen auszuschließen, was die Regierung anscheinend genauso sieht. Der SPD-Entwurf sieht derzeit nur zwei Jahre vor. Auch darüber sollten wir noch einmal reden.

Wir würden vorschlagen, dass wir alle drei Gesetzentwürfe im Ausschuss beraten und uns das Ziel setzen, bis zum Jahresende eine Entscheidung zu fällen.

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