Rede · 28.05.2004 Erhalt der Tarifautonomie im öffentlichen Dienst

Der SSW setzt sich seit jeher für den Erhalt der Tarifautonomie zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern ein. Das gilt natürlich auch für den öffentlichen Dienst. Wobei wir grundsätzlich keinen Unterschied machen zwischen Beamten und Angestellten, obwohl dieser rechtlich gesehen erheblich ist.

Aber wir treten dafür ein, dass ein moderner Staat - von wenigen Ausnahmen abgesehen - gar keine Beamten braucht. Was wir aber brauchen ist endlich eine Reform des öffentlichen Dienstrechts. Es ist zum Beispiel nicht einzusehen, dass Beamte nicht streiken dürfen und zur Mehrarbeit einfach verdonnert werden können. Allerdings leuchtet es im Gegenzug nicht ein, warum Beamte nicht in die öffentlichen Renten- und Krankenkassen einzahlen sollen.

Ich möchte auf diese Position des SSW hinweisen, weil wir nicht über die Situation der Angestellten im öffentlichen Dienst diskutieren können, ohne auch die Bedingungen der Beamten im Auge zu haben. Durch die Kündigung des BAT-Arbeitszeittarifvertrages von der Mehrheit der unionsgeführten Länder wollen einige Ministerpräsidenten mit der Brechstange, genau wie bei den Beamten jetzt auch die Angestellten im öffentlichen Dienst zu längeren Arbeitszeiten zwingen.

Der SSW ist der Auffassung, dass diese einseitige Kündigung ein großer Fehler ist. Vernünftigerweise haben sich weder der Bund noch die Kommunen, die ja auch Beschäftigte nach dem Bundesangestelltentarifvertrag angestellt haben, diesem angeschlossen. Auch die schleswig-holsteinische Landesregierung ist für den Erhalt der Tarifautonomie und des Flächentarifvertrages im öffentlichen Dienst.

Aus meiner Sicht kann man mit der Modernisierung und flexibleren Ausgestaltung des Bundesangestelltentarifes nur durch Verhandlungen mit den Gewerkschaften weiter kommen. Die Gewerkschaften sind auch bereit, diese Fragen zu diskutieren. Denn ich glaube, es hat sich bis hin zu den Gewerkschaftsvertretern herumgesprochen, dass viele Bestimmungen des jetzigen BAT-Tarifvertrages veraltet sind.

Es ist zum Beispiel nicht einsehbar, dass die Bezahlung für Angestellte nach BAT im Alter ohne Leistungsnachweise automatisch immer höher wird. Wir brauchen auch im öffentlichen Dienst mehr finanzielle Leistungsanreize für qualifizierte Arbeitskräfte unabhängig vom Alter. Also: Der Bundesangestelltentarifvertrag muss modernisiert werden.

Leider werden diese wichtigen BAT-Reformbemühungen durch die einseitige Kündigung des Arbeitszeit-Tarifvertrages blockiert. Es kann keinen verwundern, dass die Gewerkschaften die notwendigen Reformen des BAT erst wieder diskutieren wollen, wenn die Arbeitszeitverlängerung vom Tisch ist.

Dazu möchte ich auch aus gesellschaftspolitischer Sicht auf die negativen Folgen einer Arbeitszeitverlängerung hinweisen. Natürlich sparen die Länder unmittelbar gesehen Personalkosten, aber solche Maßnahmen führen auch immer zu mehr Arbeitslosen insgesamt. Von daher ist auch die Verlängerung der Arbeitszeit der Beamten - in Bayern sogar auf 42 Stunden die Woche - nicht unproblematisch.

Im Sinne der Interesse des Landes und seiner Beschäftigen hoffe ich, dass die Tarifgemeinschaft der deutschen Ländern sich besinnt und zu einem vernünftigen Verhandlungsergebnis mit den Gewerkschaften kommt. Ansonsten droht eine völlige Aushebelung des Flächentarifvertrages im öffentlichen Dienst, und das ist ganz gewiss nicht im Interesse Schleswig-Holsteins

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