Rede · Flemming Meyer (2009–2020) · 23.03.2006 Erhalt des Landeswaldes

Mit einem Waldanteil von knapp 10% ist Schleswig-Holstein das waldärmste Flächenland in Deutschland und daher haben wir auch eine besondere Verantwortung für den Wald. Aus diesem Grund hat der Schleswig-Holsteinische Landtag 1995 einstimmig die so genannte Waldresolution beschlossen. Damit wurde unter anderem das Ziel verfolgt, den Waldanteil auf rund 12% der Landesfläche zu erhöhen. Mit dieser interfraktionellen Resolution hat der Schleswig-Holsteinische Landtag deutlich gemacht, dass die Verantwortung für unseren Wald und seine Weiterentwicklung eine Gemeinschaftsaufgabe ist, zu der sich alle Fraktionen bekannt haben. Und soweit mir bekannt ist, hat diese Resolution immer noch ihre Gültigkeit.

Mit dem Vorschlag des Schlie-Berichts die rund 50.000 ha. Landeswald zu verkaufen, wird das Ziel verfolgt, lästige Aufgaben abzustoßen und den Haushalt zu sanieren. Ob dieses Ziel überhaupt umsetzbar ist, darauf geht der Bericht nicht weiter ein.

Wir wissen, dass der Landesforst jährlich einen Unterschuss von rund 9 Mio. € produziert, dass sind rund 0,1% des Landeshaushaltes. Da man irgendwo einmal anfangen muss zu sparen, ist es einfach zu sagen, wir stoßen diesen Klotz ab und privatisieren den Landeswald, ohne aber über die Konsequenzen nachgedacht zu haben.

Was soll konkret mit den 280 Mitarbeitern aus der Forstverwaltung passieren? Hier trifft die Landesregierung keine Aussagen. Dass man von Seiten der Angestellten gerne wüsste, wohin die Reise geht und wie sie ihre zukünftige Lebensplanung ausrichten können, ist verständlich. Hier hat die Landesregierung eine Verantwortung als Arbeitgeber und da kann sie es sich nicht erlauben sich zu diesem Punkt nicht zu äußern. Dies gilt im Übrigen auch, wenn der Landeswald nicht privatisiert, sondern „nur“ in einen eigenen Betrieb überführt wird.

Darüber hinaus frage ich mich, wer will sich freiwillig dieses Minus-Geschäft - Landeswald - ans Bein binden. Denn nach Aussage der Landesregierung, wird der Wald auch künftig durch das Landeswaldgesetz geschützt. Das heißt, der Wald in Schleswig-Holstein soll weiterhin seinen öffentlichen Auftrag für Erholung, Naturschutz, Waldpädagogik und Bildungsarbeit leisten. Für einen privaten Investor sind diese Aufgaben aber zusätzlich Kosten, die entweder die Gewinne mindern oder zu Verlusten führen. Wenn der Wald also nicht zu einem reinen Holzlieferanten degradiert werden soll und er sich auch nicht aus Eintrittsgeldern finanzieren soll, wie soll dann der Unterschuss gedeckt werden. Da bleibt für mich nur noch die logische Konsequenz, dass das Land dem Käufer für die Vorhaltung seiner Leistungen und Funktionen vom Land entsprechend entlohnt wird. Und dann frage ich mich, was das Land durch den Verkauf gewonnen hat. Ich bezweifle, dass die Schlie-Kommission diesen Aspekt in ihren Überlegungen überhaupt berücksichtigt hat. Es macht vielmehr den Eindruck, dass man vor lauter Euro-Zeichen in den Augen den Überblick verloren hat.

Es ist doch naiv zu glauben, dass das Landeswaldgesetz mit seinen Zielen für den Landes-wald weiter bestehen bleibt, wenn der Staatsforst erst einmal privatisiert wurde. Vielmehr besteht doch die Gefahr, dass dann nur noch die betriebswirtschaftlichen Aspekte in den Vordergrund gerückt werden. Und damit geht die Gefahr einher, dass der Wald nur noch eintönige Monokulturen aufweist und somit auch seine Schutz- und Erholungsfunktionen verliert. Damit würde der Landeswald seine Vorbildfunktion für Naturschutz- und Erholungsbelange verlieren. Und auch hier gilt: Auch eine Überführung in einen eigenen Betrieb hätte ähnliche Auswirkungen zur Folge.

Ein Aspekt der bei dem Privatisierungsgedanken meines Erachtens völlig außer Acht gelassen wurde, ist der Punkt, dass übersehen wird, dass der Wald durch seine Schutz und Erholungsfunktionen eine Leistung erbringt, die aber nicht im Haushalt betitelt ist. Die Frage muss also gestellt werden; was ist uns die Regulierung des Wasserhaushaltes wert?, was ist die Reinigung von Luft wert?, oder welcher Wert wird für einen Spaziergang im Wald angerechnet? Dies sind öffentliche Aufgaben, die der Wald leistet, ohne dass sie in Rechnung gestellt werden. Wenn die Landesregierung einen Verkauf des Staatsforstes in Erwägung zieht, ist die Frage, ob sich die genannten Leistungen des Waldes in der Verkaufssumme widerspiegeln? Dies ist zu bezweifeln.

Daher unterstützt der SSW den Antrag der FDP und fordert die Landesregierung auf die Pläne den Staatsforst zu verhökern ad acta zu legen. Denn eines müssen wir wissen: der Landeswald ist die größte Naturschutzmaßnahme des Landes Schleswig-Holstein. Und das soll er auch bleiben!

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