Rede · 10.12.1997 Erhöhung der Ausbildungsbereitschaft

Bei der letzten Landtagssitzung haben wir die Ausbildungssituation in unserem Bundesland diskutiert. Ich freue mich darüber, daß die Fraktionen von SPD und Bündnisgrünen den Ball gleich wieder aufnehmen. Die bundespolitischen Debatten der letzten Jahre sind viel zu sehr davon geprägt, daß lange anstehende Probleme erst dann aufgegriffen werden, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist. Diesen Fehler sollten wir nicht wiederholen.

Wie wir bei der letzten Debatte erfuhren, sieht es mit der Ausbildungssituation im Lande im Grunde genommen noch ganz gut aus. Wir wissen aber, daß in den nächsten vielen Jahren immer mehr Schülerinnen und Schüler auf den Ausbildungsmarkt drängen werden. Der Bedarf an Lehrstellen wird weiter ansteigen. Deshalb ist es gut, sich ständig damit auseinanderzusetzen, welche weiteren Maßnahmen das Land ergreifen kann, damit all die kommenden Generationen von Schülerinnen und Schülern nicht allzu pessimistisch in ihre Zukunft blicken müssen. Die Ministerpräsidentin hat in ihrer Rede zur Ausbildungssituation deutlich gemacht, daß es eine Reihe von Schwerpunkten gibt, an denen weitergearbeitet werden muß.

Aufgrund des Antrages der F.D.P. Fraktion zur letzten Landtagssitzung haben wir die Frage einer Ausbildungsplatzabgabe angeschnitten. Es gibt verschiedene Wege, die wir beschreiten können, um die Bereitschaft der Betriebe zum Ausbilden zu erhöhen. Wir waren uns darin einig, daß eine Ausbildungsplatzabgabe möglichst als letztes Mittel eingesetzt werden soll. Am liebsten möchten wir natürlich zur Erhöhung der Ausbildungsbereitschaft durch Überzeugungsarbeit gelangen. Die Begünstigungen von auszubildenden Betrieben ist grundsätzlich vernünftig.

Der vorliegende Antrag von SPD und Bündnisgrünen zielt nun auf einen positiven Motivationsschub ab. Im Unterschied zur Bezuschussung auszubildender Betriebe, orientiert sich der Antrag an dem vorhandenen finanziellen Spielraum des Landes, der zur Zeit leider gleich null ist. Grundsätzlich wertet der SSW eine Begünstigung ausbildender Betriebe als positiv. Wir werten den vorliegenden Antrag deshalb auch als einen sinnvollen Schritt in diese Richtung.

Im Zusammenhang mit den Punkten zu 1. und 2. dieses Antrags haben wir allerdings Verständnisschwierigkeiten.
Es ist sicherlich nichts dagegen einzuwenden, daß solche Betriebe, die Ausbildungsplätze anbieten, dann bei der Vergabe von Aufträgen durch das Land bevorzugt werden, wenn ihnen Betriebe gegenüberstehen, die ausbilden könnten, von dieser Möglichkeit aber keinen Gebrauch machen. Es gibt aber auch Betriebe, die nicht ausbilden können. Solche Betriebe dürfen dementsprechend auch nicht benachteiligt werden. Dasselbe muß für die Vergabe von Fördermitteln gelten. Uns ist aus dem Wortlaut des Antrages nicht ersichtlich, wie das vermieden werden kann.

Der SSW ist gerne bereit, dem vorliegenden Antrag zuzustimmen, wenn diese Bedenken ausgeräumt werden können. Vielleicht kann das im Rahmen der weiteren Debatte geschehen. Vielleicht sollten wir den Antrag aber auch in den Ausschuß überweisen.

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