Rede · 14.11.2001 Erhöhung der Tabaksteuer

„Um es Vorweg zu sagen: Der SSW ist nicht grundsätzlich gegen Erhöhungen im Bereich der Tabaksteuer oder der Versicherungssteuer. Wir sind auch nicht grundsätzlich gegen allgemeine Steuererhöhungen. Allerdings sollten Steuererhöhungen inhaltlich immer vernünftig begründet, sozial ausgewogen und auch für die Bürgerinnen und Bürger logisch erklärbar sein. Und in diesem Sinne kann man durchaus die Erhöhung der Tabaksteuer und die gleichzeitige Erhöhung der Versicherungssteuer zur Finanzierung der Terrorbekämpfung in Frage stellen. Eine Tabaksteuererhöhung, die dazu dient den Verbrauch von Zigaretten einzudämmen und deren Aufkommen im medizinischen Bereich verwendet werden würde, hätte unserer volle Unterstützung.

Dazu ist es sicherlich nicht von der Hand zu weisen, dass eine Verbrauchssteuererhöhung in der jetzigen konjunkturellen schlechten Lage natürlich nicht gerade ein positives Signal für die Wirtschaft ist. Auch wenn die erwartete Belastung zwischen 3 und 4 Mia. DM pro Jahr liegt und somit kaum wirklich ernsthaft auf die konjunkturelle Entwicklung Einfluss nehmen wird.

Das wichtigste Argument gegen eine Tabaksteuererhöhung ist aber für den SSW, dass sich der inhaltliche Zusammenhang zwischen Terrorbekämpfung und des Verbrauchs von Zigaretten für viele Menschen nur sehr schwer erschließt. Das gilt übrigens nicht im gleichen Maße bei der Ökosteuer –auch wenn das CDU und FDP immer gerne vergleichen. Hier erscheint uns die Finanzierung der Rente durch die Ökosteuer - und somit die Senkung der Kosten des Faktor`s ARBEIT und der Erhöhung des Faktor´s UMWELT - in sich schlüssig.

Anstelle von der Erhöhung mehrerer einzelner Steuern zur Gegenfinanzierung von plötzlich auftretenden Problemstellungen befürworten wir eher die Wiedereinführung der Vermögenssteuer zur Finanzierung der Haushaltslöcher - einschließlich der Ausgaben für die Terrorbekämpfung – statt die Erhöhungen der Tabak- und Versicherungssteuern. Denn der Einbruch der Steuereinnahmen insbesondere durch die von der Bundesregierung beschlossenen Steuerreform – die der SSW übrigens immer abgelehnt hat - ist schon dramatisch und kann von den Länder und Kommunen kaum aufgefangen werden.

Soweit die inhaltliche Stellungnahme zu diesen Thema. Für uns stellt sich aber insgesamt die Frage, warum sich eigentlich der Landtag mit diesen Thema beschäftigen soll. Statt dieses Antrages hätte eigentlich eine Pressemitteilung oder Pressekonferenz der CDU zu diesen Thema genügt. Denn wir alle wissen ja, dass die Erhöhung von Steuern, die nur dem Bund zufallen - was ja hier der Fall ist - ausschließlich Sache des Deutschen Bundestages ist. Der Bundesrat - den die CDU durch ihren Antrag aktivieren will - hat mit Steuererhöhungen nur was zu tun, wenn die Steuereinnahmen der Länder berührt sind.

Deshalb steht natürlich auch im Gesetzentwurf zur Erhöhung der Tabak- und Versicherungsseuer in den Begründungen auf Seite 4, dass das Gesetz nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Wenn die CDU jetzt durch einen Kunstgriff mit Hinweis auf das Verfahren nach Art. 77, Abs. 3 Grundgesetz versucht den Bundesrat mit dieser Sache zu befassen, schießt sie weit über das Ziel hinaus. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass die Bestimmungen des Art. 77, Abs. 3, wonach der Bundesrat Einspruch gegen ein Bundesgesetz erheben kann, für solch ein verhältnismäßig unbedeutenden Fall, wie die Erhöhung einer Steuer die ca. 3 Mia. DM pro Jahr einbringt, gedacht ist. Deshalb lehnt der SSW den Antrag der CDU ab.

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