Pressemitteilung · 21.11.2003 Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) belastet Unternehmen nicht
In einer Kleinen Anfrage hat der SSW-Landtagsabgeordnete Lars Harms danach gefragt, inwiefern schleswig-holsteinische Unternehmen durch das Erneuerbare Energien Gesetz, das umweltfreundliche Energien fördert, besonders belastet werden. Die Antwort auf die Kleine Anfrage macht deutlich, dass von Belastungen keine Rede sein kann.
Lange hat sich das Märchen von der unverhältnismäßigen Belastung der Unternehmen durch das EEG gehalten. Das Märchen ist aber jetzt enträtselt. Die jetzt vorgelegten Zahlen sprechen eine andere Sprache. Bundesweit werden die Auswirkungen des EEG auf die Stromtarife gleichmäßig verteilt, was dazu führt, dass alle Kunden in Deutschland gleich behandelt werden und somit die schleswig-holsteinischen Unternehmen keine Sonderlasten zu tragen haben. Insgesamt waren die Stromtarife wegen der Einführung des EEG in den Jahren 2000 bis 2003 um 0,18 bis 0,32 Cent höher. Das sind Mini-Beträge, die uns und unseren Unternehmen eine saubere Umwelt wert sein sollten, sagte der nordfriesische Landtagsabgeordnete.
Während sich für die Privatkunden der Strompreis seit Einführung der Liberalisierung des Strommarktes erhöhte, sind die Preise für Sondervertragskunden nach einem Strompreisvergleich auf Bundesebene von 8,71 Cent auf 7,08 Cent im Durchschnitt gesunken.
Die stromintensiven Unternehmen mit Sonderverträgen konnten somit in einem Zeitraum von sechs Jahren um 18,7 % billigeren Strom beziehen. Das macht deutlich, dass die Unternehmen sogar trotz der Einführung des EEG bessere Rahmenbedingungen haben als zuvor. Es besteht also überhaupt kein Grund, das EEG zu kritisieren. Im Gegenteil: Wir sollten uns freuen, dass auch gerade mit Hilfe des EEG viele Arbeitsplätze in der Windenergiebranche erst möglich wurden, stellte Harms fest.