Rede · 04.04.2003 Errichtung einer konsularischen Vertretung in Kaliningrad

Der Europaausschuss hat in einem gemeinsamen Antrag um die Errichtung einer konsularischen Vertretung der Bundesrepublik in Kaliningrad gebeten, weil nur die Bundesregierung so einen Antrag formulieren kann.
Dass auch der SSW diesen Antrag mitträgt brauche ich nicht hervorzuheben. Ich brauche auch nicht zu vertiefen, was der konkrete Hintergrund des Antrages ist - zum einen die interfraktionelle Reise des Landtages im November letzten Jahres, zum anderen weil damit auch dem Schreiben des Landtagspräsidenten an Außenminister Fischer Nachdruck verliehen werden soll. Kurz und gut; es gibt viele Gründe dafür, dass der Schleswig-Holsteinische Landtag eine dauerhafte konsularische Vertretung in Kaliningrad unterstützt und voranbringt.

In einem größeren Zusammenhang betrachtet, kommt es uns weiterhin darauf an - auch mit dem vorliegenden Antrag - die Weiterentwicklung der Zivilgesellschaft zu stärken. Dass Schleswig-Holstein in dieser Hinsicht schon viel geleistet hat, brauche ich in diesem Kreis nicht zu erklären - Stichwort: „Memorandum zwischen Schleswig-Holstein und Kaliningrad“.
Dazu gehört aber auch, dass wir die daraus entstandenen Initiativen politisch und strukturell untermauern.

In den letzten Jahren ist Kaliningrad sowohl auf der Ostseeparlamentarierkonferenz als auch in den Kieler-Woche-Gesprächen immer wieder thematisiert werden. Nach solchen Veranstaltungen heißt es dann: Wie könnte es uns gelingen, daraus konkrete politische Schritte abzuleiten?
Vor diesem Hintergrund war es aus Sicht des SSW zu begrüßen, dass das SCHIFF (SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES INSTITUT FÜR FRIEDENSWISSENSCHAFTEN) an der CAU im Oktober 2002 eine Reihe von „Auf Problemlösung gerichtete Politikempfehlungen“ veröffentlichte. Für uns ist dies eine wichtige Diskussions- und Entscheidungsgrundlage. Wir wissen, dass das meiste außerhalb unserer Möglichkeiten liegt - wir können aber an der politischen Meinungsbildung teilnehmen. Und das ist auch wichtig. Aus den Empfehlungen gehen unter anderem zwei Punkte hervor, die ich hier noch mal ansprechen möchte.
1. Die Errichtung einer EU-Vertretung und
2. die Einbeziehung des Europarates, der OSZE und des Ostseerates in den Dialog um Kaliningrad - das heißt in dem Dialog zwischen den europäischen Ländern und Russland.
Konkret wird hinsichtlich dieses letzten Punktes vorgeschlagen, dass ein gesamteuropäisches Clearinghouse eingerichtet wird.
Ich habe diese beiden Punkte genannt, um deutlich zu machen, dass es wichtig ist mehrgleisig zu verfahren. In dieses Muster passt der Wunsch, ein deutsches Konsulat in Kaliningrad einzurichten nahtlos hinein. Im Moment gibt es ein schwedisches, ein litauisches und ein polnisches Generalkonsulat in Kaliningrad.
Für uns sollte die Schlussfolgerung daraus lauten: Die Ostseezusammenarbeit ist mehr als eine EU-Kooperation. Die Ostseezusammenarbeit hat eine andere Qualität; sie ist konkreter, sie ist weniger hierarchisch und eine Politik von Nachbar zu Nachbar.
Dafür würde mit dem Konsulat ein Zeichen gesetzt.

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