Rede · Flemming Meyer (2009–2020) · 29.05.2008 Errichtung einer Landesopferschutzstiftung


Dass eine Stiftung das Opfer ein wenig mehr in den Vordergrund stellt, ist ein lobenswertes und lange überfälliges Vorhaben. Doch die Idee einer Opferschutz-Stiftung ist nicht neu. Bereits im Jahre 2002 hat der SSW den damaligen Antrag zur Einrichtung einer Opferschutz-Stiftung seitens der CDU grundsätzlich begrüßt. Wir haben aber bereits damals darauf hingewiesen, dass eine Stiftung niemals die Arbeit erledigen kann, die der Weiße Ring tagtäglich macht. Eine Opferschutz-Stiftung hat eine andere Ausrichtung, wie die Stiftung in Baden-Württemberg zeigt.

Dort ist ein rechtskräftiges Gerichtsurteil Voraussetzung der Zahlung durch die dortige Stiftung. Unmittelbar nach der Tat hilft die Stiftung also nicht. Wird jemand überfallen und kann danach beispielsweise die Heimfahrt nicht mehr antreten, wird ihm die Stiftung kein Geld vorstrecken. Die Stiftung gewährt auch kein Recht des Opfers auf Schmerzensgeld und Schadensersatz. Sie kann in besonderen Fällen helfen; ein Rechtsanspruch besteht nicht. Der Vorteil einer Stiftung besteht vor allem darin, dass in Notlagen geholfen werden kann. Wie das schnell und unbürokratisch möglich ist, müssen wir noch im Ausschuss diskutieren.

Mit dem Schutz der Opfer steht es in Schleswig-Holstein dank einer Reihe von Maßnahmen besser als noch vor wenigen Jahren. Ich möchte hier nur die Wegweisung gewalttätiger Männer aus den Wohnungen ihrer Familien anführen. Das ist praktizierter Opferschutz für die betroffenen Frauen und Kinder.

Der Justizminister hat den Opferschutz also nicht neu erfunden; er ist schon heute Teil der täglichen Routine von Polizei und Justiz. Der Opferbericht im letzten Jahr hat gezeigt, dass viele Organisationen tatkräftig die Opfer von Straftaten unterstützen. Gerade darum möchte ich davor warnen, die Opferschutz-Stiftung gegen andere, bestehende Initiativen auszuspielen. Der SSW wird es nicht zu einer Konkurrenzsituation der Opferschutzverbände kommen lassen.
Es besteht die Gefahr, dass Strafgelder, Schenkungen oder Erbschafts-Legate nicht mehr wie jetzt möglich, Frauen-Initiativen oder dem Weißen Ring, sondern der neuen Stiftung zufließen. Damit stehen wir dann von einem Problem: schließlich kann man Geld nur einmal vererben. Darum müssen wir alle Vorkehrungen treffen, um eine Konkurrenz zu vermeiden. Wir werden die weitere Diskussion kritisch verfolgen.

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