Pressemitteilung · 23.10.2013 Es wird einsam um Dr. Susanne Gaschke

Zum Ergebnis der kommunalaufsichtlichen Prüfung des Forderungserlasses der Kieler Oberbürgermeisterin, Dr. Susanne Gaschke, erklärt der Vorsitzende des SSW im Landtag, Lars Harms:

 


 

Wenn die Eilentscheidung, wie sich zeigt, auch in der Sache rechtswidrig ist, kann der Forderungserlass auch nicht rechtskräftig sein. 

 

Die Stadt Kiel muss deshalb alles in ihrer Macht stehende tun, damit der Forderungserlass zurück genommen und die erlassenen 3,7 Millionen Euro inklusive Säumniszuschlägen eingefordert werden. 

 

Herrn Uthoff dürfte das nicht weiter stören, da er laut Medienberichten ohnehin überrascht war, dass ihm Zinsen erlassen wurden. 

 


 

Zu begrüßen ist, dass es Hans-Peter Bartels und Innenminister Breitner gelungen ist, ihren Streit um den Vorwurf der Nötigung außergerichtlich beizulegen und so weiteren Schaden von Stadt und Land abzuwenden. 

 

Die Prüfungsergebnisse der Kommunalaufsicht hingegen zeigen: Es wird einsam um Oberbürgermeisterin Susanne Gaschke. Sie sollte jetzt die nötigen Konsequenzen daraus ziehen. 

 


 


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