Rede · Flemming Meyer (2009–2020) · 28.01.2005 EU-Chemikalienverordnung (REACH)

Die EU-Chemikalienverordnung (REACH) ist mit ihren 137 Artikeln und ihrem 1.200 Seiten starken Anhang die wohl umfangreichste und komplizierteste europäische Richtlinie.

Das Ziel, das mit der EU-Chemikalienverordnung verfolgt wird, trägt zu einer Verbesserung des Umwelt- und Verbraucherschutzes bei. Dies ist begrüßenswert. Die europäische Kommission hat mit REACH ein System zur Registrierung, Bewertung und Zulassung von rund 30.000 chemischen Stoffen entwickelt. In dem Zeitraum von elf Jahren sollen die Stoffe auf ihre Umweltverträglichkeit überprüft werden. Ich gebe zu, dass dies durchaus eine große Herausforderung für die Chemieindustrie in den Mitgliedstaaten ist.

Dass dies durchaus kritisch gesehen wird - insbesondere von der Chemieindustrie - ist nachvollziehbar. Von Seiten der Chemieindustrie wurde insbesondere das bürokratische und aufwändige Registrierungs- und Zulassungsverfahren für die auf dem Markt befindlichen 30.000 Stoffe kritisiert. Dies würde eine Erhöhung der Produktionskosten mit sich führen, die die Konkurrenzfähigkeit mit ausländischen Anbietern erschwere. Darüber hinaus gäbe es einen Rückstand bei der Markteinführung neuer Produkte. Dies sind die Argumente der Chemieindustrie. Gleichzeitig wird auch mit Konsequenzen gedroht, wenn die EU-Chemikalienverordnung in diesem Umfang erlassen wird. Massenentlassungen und Abwanderungen ins Ausland sind das angedrohte Ergebnis.

Hier sage ich ganz deutlich, dass ich diese Drohungen der Chemieindustrie für unredlich halte. Denn wer in diesen Zeiten derartig Panikmache mit der Abschaffung von Arbeitsplätzen betreibt, spielt mit dem Feuer. Dieser Verantwortung sollte sich auch die Chemieindustrie bewusst sein. Ehrlicherweise sollte sie doch eingestehen, dass die Kostenbelastung nicht so groß ist wie in anderen EU-Staaten. Dies ist darauf zurück zu führen, dass bereits viele der benötigten Daten vorliegen.

Um es noch einmal klar zu machen; Bei der Chemikalienverordnung geht nicht darum, diesen Wirtschaftssektor zu schikanieren – es geht vordringlich um Verbraucher- und Umweltschutz. Und das ist gut so.

Wenn auf EU-Ebene eine Chemikalienverordnung erlassen wird, dann sehe ich darin auch Standortvorteile für die europäische Chemieindustrie. Durch eine derartige Richtlinie, wird es natürlich für außereuropäische Anbieter schwerer - wenn nicht gar unmöglich - chemische Stoffe auf den europäischen Markt zu bringen, wenn diese keine entsprechende Umweltverträglichkeit aufweisen. Das nennt manch einer Protektionismus. Es gibt also auch die andere Seite der Medaille.

Darüber hinaus schafft eine derartige Richtlinie auch Sicherheit im Umgang mit chemischen Stoffen. Dies ist im Sinne der Verbraucher und letztendlich auch ein Gewinn für die Chemieindustrie.

Durchaus kritisch sehe ich in dem gesamten Verfahren die Vorgehensweise der EU. Hier weicht sie erheblich von den bisherigen Vorgehensweisen beim Erlass von EU-Richtlinien ab. Wir sind der Auffassung, dass EU-Richtlinien einen gesetzlichen Rahmen darstellen sollen, in dem sich die Mitgliedsländer bewegen können, um entsprechende nationale Verordnungen zu erlassen. Ich halte es nicht für die Aufgabe der EU, Verordnungen zu erlassen, die alles bis ins Detail regeln. Die Mitgliedsstaaten müssen die Möglichkeit haben, sich innerhalb eines gesetzlichen Rahmens bewegen zu dürfen, die es auch zulässt, auf nationale Verhältnisse entsprechend zu reagieren.

Das zähe Ringen um die EU-Chemikalienverordnung macht noch einmal deutlich, wie schwer es ist, auf EU-Ebene die unterschiedlichen Interessen unter einen Hut zu bringen. Daher frage ich mich, wie sich die CDU eine weltweite Chemikalienregelung vorstellt, damit es nicht zu Wettbewerbverzerrungen kommt. Dieser Ansatz ist nahezu unerfüllbar.

Der Intention des CDU-Antrages können wir durchaus folgen. Jedoch sehen wir bei einigen Formulierungen im Antrag Klärungs- und Nachbesserungsbedarf. Da dies die letzte Tagung in dieser Legislaturperiode ist, können wir dem Antrag nicht zustimmen.

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