Pressemitteilung · Lars Harms · 27.01.2017 FAG-Reform war richtig und nötig

Zur heutigen Entscheidung des Landesverfassungsgerichts über den kommunalen Finanzausgleich erklärt der Vorsitzende des SSW im Landtag, Lars Harms:

Die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts ist eine krachende Niederlage für die Opposition. Denn der gebetsmühlenartig wiederholte Vorwurf, die Verteilung der Finanzausgleichsmasse würde zu einer systematischen Benachteiligung der Kreise und des ländlichen Raumes führen, ist schlicht falsch. Die seit der Reform vorgenommene Verteilung der Finanzmittel ist nicht nur zulässig, sondern auch angemessen. Dies gilt sowohl für die Berücksichtigung zentralörtlicher Funktionen als auch der Soziallasten. Die rot-grün-blaue Reform des kommunalen Finanzausgleichs hat nicht zu weniger, sondern zu mehr Gerechtigkeit geführt. 

Der Maßgabe des Landesverfassungsgerichts, das FAG bis 2020 in Teilen zu überarbeiten, werden wir natürlich nachgehen. Eine Evaluation ist im Gesetz ohnehin vorgesehen. 

Die heutige Gerichtsentscheidung bestätigt den Kurs unserer Küstenkoalition: Die FAG-Reform war richtig und nötig. 

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