Rede · Flemming Meyer (2009–2020) · 29.06.2006 Fluglärm in der Umgebung des Hamburger Airport gleichmäßiger verteilen

Geräusche gehören zur natürlichen Umwelt des Menschen und so orientiert er sich in seiner Umwelt. Er kommuniziert, erhält Informationen, erkennt Gefahren, kontrolliert Tätigkeiten. Was passiert jedoch, wenn Geräusche zunehmen und sich zu Lärm entwickeln? Dann ist übermäßiger Lärm gesundheitsschädlich und macht krank. Insbesondere durch den enormen Zuwachs im Verkehrsbereich hat sich der Verkehrslärm zu einer enormen Beeinträchtigung der Lebensqualität von Millionen Menschen entwickelt. Hierzu gehört natürlich auch der Fluglärm. So fühlt sich mittlerweile jeder Dritte durch Fluglärm belästigt.

Derartige Entwicklungen machen deutlich, dass die Rahmenbedingungen für den Schutz vor Fluglärm verbessert werden müssen, um auch in der Bevölkerung die Akzeptanz für den Flugverkehr weiterhin zu erreichen. Zu dieser Erkenntnis ist mittlerweile auch die Bundesregierung gekommen und strebt aus diesem Grund eine Änderung des Fluglärmgesetzes an. Das bestehende Gesetz, aus dem Jahr 1971, das nahezu unverändert ist, ist nach Auffassung aller Experten mittlerweile völlig veraltet und entspricht nicht mehr den aktuellen Erkenntnissen der Lärmwirkungsforschung. So beschränkt sich das Fluglärmgesetz mit seinen Lärmschutzzonen überwiegend auf das Flughafengelände. Eine Novellierung des bestehenden Gesetzes muss daher unbedingt dem Luftverkehr und den Erkenntnissen der Lärmforschung angepasst werden. Kern der Novellierung ist die deutliche Absenkung der Grenzwerte für die Lärmschutzzonen. Somit erweitert sich auch der Lärmschutzbereich um die Flugplätze.

Da jedoch das Fluglärmgesetz im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig ist, ist es natürlich fraglich, inwieweit der erste Punkt des vorliegenden Antrages, bezüglich der erweiterten Mitspracherechte der betroffenen Kommunen, überhaupt berücksichtigt wird. Wir unterstützen jedoch die Intention der FDP in diesem Punkt.

Die Entwicklung der Flugbewegungen auf dem Hamburger Flughafen hat in den letzten Jahren stetig zugenommen und die generelle Tendenz ist weiter steigend. So war im Zeitraum von 1960 bis 2000 eine Steigerung der Flugbewegungen von rund 53.000 auf 166.000 zu verzeichnen. Dass eine solche Entwicklung die betroffenen Menschen nicht unberührt lässt, ist klar. Es ist für die Betroffenen jedoch nicht nachvollziehbar, wenn diese Lärmentwicklung nicht gleichmäßig auf die Start- und Landebahnen verteilt wir. Daher muss eine Verteilung der Lärmentwicklung stattfinden, soweit dies flugtechnisch möglich ist.

Es müssen aber weitere Maßnahmen zur Verringerung des Fluglärms durchgeführt werden. Hier können Maßnahmen wie beispielsweise die Optimierung von An- und Abflugstrecken und Flugrouten, zeitliche Betriebsbeschränkungen, verstärkter Einsatz lärmarmer Luftfahrzeuge und Lärmminderungstechniken bei Flugzeugen und andere lärmmindernde Techniken zur Verbesserung beitragen. Es gibt also durchaus Möglichkeiten, um die Lärmimmissionen zu senken. Und wir wissen, dass bereits einiges in diesem Bereich unternommen wurde. Durch die „Gebührenpolitik“ konnte beispielsweise erreicht werden, dass es zu einer Ausmusterung von alten und lauten Flugzeugen gekommen ist. Darüber hinaus hat die Inbetriebnahme der Fluglärmschutzhalle zu einer Verbesserung der Flugsituation beigetragen. Die Maßnahmen des Fluglärm-Schutzprogramms des Hamburger Flughafens haben ebenfalls dazu beigetragen, dass eine Verbesserung der Fluglärmsituation erreicht werden konnte. Mit diesem Programm wurde ermöglicht, dass Isolier- und Schallschutzfenster sowie Lüfter in Kinder- und Schlafzimmern in den Häusern im Umfeld des Flughafens eingebaut werden konnten.

Alle diese Maßnahmen haben zu einer Verbesserung bei den einzelnen Flugbewegungen beigetragen. Doch auf Grund des gestiegenen Flugverkehraufkommens haben sich diese Maßnahmen nahezu egalisiert. Daher müssen derartige Maßnahmen weiter fortgeführt, ausgeweitet und verbessert werden.

Bis die Novellierung des Fluglärmgesetzes im Bundestag durch ist und sich hieraus für die Betroffenen endlich Verbesserungen ergeben, müssen weiterhin Gespräche auf allen Ebenen geführt werden, damit endlich Maßnahmen ergriffen werden können, die zu einer Verbesserung der Lärmsituation bei den betroffenen Bürgern führen. In diesem Sinne unterstützen wir den FDP Antrag.

Weitere Artikel

Pressemitteilung · Flemming Meyer (2009–2020) · 11.01.2021 Wir dürfen die Grenzpendler nicht im Stich lassen!

Zur Situation der Grenzpendler nach den Corona-Verschärfungen an der dänischen Grenze nehmen der SSW-Landesvorsitzende Flemming Meyer und MdL Jette Waldinger-Thiering Stellung:

Weiterlesen

Pressemitteilung · Flemming Meyer (2009–2020) · 10.12.2020 Negative Entscheidung des Kreistages in Schleswig-Flensburg zur Schülerbeförderung der dänischen Minderheit ist Diskrimination!

Mit großem Unverständnis reagierte der SSW-Landesvorsitzende Flemming Meyer auf die Entscheidung des Kreistages in Schleswig-Flensburg in 2021 keinen Zuschuss mehr für die Schülerbeförderung der dänischen Minderheit zu geben.

Weiterlesen

Pressemitteilung · Flemming Meyer (2009–2020) · 31.07.2020 Mange tak und auf Wiedersehen

Weiterlesen