Rede · Flemming Meyer (2009–2020) · 25.04.2008 Föderalismuskommission II darf nicht scheitern

Der SSW begrüßt, dass Landtagspräsident Martin Kayenburg und der Fraktionsvorsitzender der SPD, Ralf Stegner, gemeinsam mit anderen Vertretern der Landtage aus der Föderalismuskommission II einen offenen Brief an die beiden Vorsitzenden geschrieben haben. In diesem Brief weisen sie auf die Problematik der insbesondere vom Bund vorgeschlagenen Änderung der Schuldenregeln hin. Ich glaube alle hier im Landtag können die Zielrichtung dieses Briefes unterstützen, wo klar gemacht wird, dass es mögliche Einschränkungen des Budgetrechtes nur in einer gemeinsamen Lösung mit den Landtagen geben darf.

Schließlich ist das Budgetrecht das „Königsrecht“ der Landtage und eine wesentliche Aushöhlung dieses Rechtes durch eine sehr restriktive Schuldenbremse würde das parlamentarische System in den Ländern in Frage stellen, weil dann die Landtagsabgeordneten quasi kaum noch etwas entscheiden können. In der Tat erscheinen die Vorschläge von Bundesfinanzminister Steinbrück darauf hinzuzielen, die neuen Schuldenregeln bindend über das Grundgesetz einheitlich zu regeln.

Natürlich dürfen die Landesparlamente einen solchen Vorschlag, der auf eine einseitige Grundgesetzänderung hinläuft, nicht akzeptieren. Wir brauchen weiterhin einen gemeinsame Lösung von Bund und Ländern hinsichtlich der Föderalismusreform II. Und dazu gehört, dass man sich auf ein gemeinsames Konzept zur Begrenzung neuer Schulden festlegt, aber eben auch, dass man sich über eine Reduzierung der Altschulden einigt.

Und gerade in diesem Bereich hapert es leider bisher bei den Beratungen der Föderalismusreform II. Der Vorschlag der Landesregierung, die Altschulden durch einen gemeinsamen Fonds der Länder und ihrer Kommunen zum Beispiel durch einen Teil der Mehrwertsteuereinnahmen über 50 Jahre zu tilgen, ist leider auf sehr ablehnende Reaktionen gestoßen.

Dabei haben die Landesregierung und Finanzminister Wiegart in ihrer Stellungnahme zur Entwicklung der öffentlichen Verschuldung vom 5. Februar 2008 sehr eindrucksvoll die finanzielle Zwangslage Schleswig-Holsteins dargestellt. Besonders bemerkenswert fand ich, dass Finanzminister Wiegart, der ja noch die Finanzpolitik der rot-grünen Vorgängerregierung in Grund und Bogen verurteilt hat, darauf hinweist, dass ein Teil der Ursachen der Überschuldung Schleswig-Holsteins strukturell bedingt ist.

Sie haben Recht, lieber Herr Finanzminister, denn ein Teil der Finanzprobleme des Landes liegen in der Tat in einer nicht aufgabengerechten Finanzausstattung, die nur sehr schwer beeinflussbar ist. Das sind vor allem unterdurchschnittliche Steuereinnahmen und überdurchschnittliche Zinsausgaben, die auch auf die nur unzureichend entwickelte Verkehrsinfrastruktur und verhältnismäßig geringe Forschungsinvestitionen zurück zu führen sind.

Daher liegen die Steuereinnahmen Schleswig-Holsteins in 2007 mit 119 Euro je Einwohner weit unter dem Durchschnitt der westdeutschen Flächenländer. Und es hilft dann strukturell relativ wenig, dass Schleswig-Holstein für die Ausgaben der Kernaufgaben des Landes weniger Euro pro Einwohner als im Durchschnitt vergleichbarer Länder verbraucht.

Insgesamt kommt der Finanzminister daher zu der sicherlich richtigen Aussage, dass Schleswig-Holstein die Schuldenlast aus eigener Kraft nicht dauerhaft bewältigen kann. Dies gilt natürlich auch für einige andere Bundesländer und daher ist es eine richtige Forderung, dass man über eine Schuldenbremse für die Neuverschuldung nur reden kann, wenn man gleichzeitig eine solidarische Lösung für die Altschulden findet. Hier unterstützt der SSW voll und ganz die Position der Landesregierung.

Selbstverständlich können wir daher auch den Antrag der Grünen unterstützen, in dem gefordert wird, dass die Landesregierung und unsere Vertreter in der Föderalismuskommission alles dafür tun müssen, damit ein für Schleswig-Holstein vertretbares Ergebnis zustande kommt. Mit Punkt 2 des Grünen-Antrages haben wir aber einige Probleme.

So lehnen wir die Einführung einer generellen Bundessteuerverwaltung ab, weil wir nicht glauben, dass eine solche Behörde effektiver oder bürgernäher sein wird. Die Erfahrungen mit der Bundesagentur für Arbeit sollten da eigentlich eine Warnung sein. Auch der Forderung der Grünen, dass die Ergebnisse der Föderalismuskommission einen finanziellen Kraftakt für Bildung beinhalten müssen, stehen wir skeptisch gegenüber.

Natürlich will auch der SSW, dass der Bund und der Länder mehr Geld für Bildung bereitstellen. Aber es wäre besser, wenn die Länder dafür in Zukunft generell ausreichend Finanzen zur Verfügung hätten, als wenn dies jetzt noch einmal gesondert im Rahmen der Föderalismusreform II beschlossen werden soll.

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