Pressemitteilung · Lars Harms · 05.10.2016 Für 9 von 10 Unternehmern ist das Vergabegesetz kein Thema

Zur aktuellen IHK-Umfrage zum Tariftreue- und Vergabegesetz erklärt der Vorsitzende des SSW im Landtag, Lars Harms:

Dass die IHK ihre Umfrage nutzt, um wie in anderen Bundesländern auch gegen geltendes Vergaberecht zu wettern, ist wenig überraschend. 

Bemerkenswert ist, auf wie wenig Rückhalt sich die IHK dabei stützen kann. 

Von 3200 angeschriebenen Unternehmen haben gerade einmal rund 300 Interesse gezeigt, an der Befragung teilzunehmen. Für 9 von 10 Unternehmern ist das Vergabegesetz offensichtlich gar kein Thema. 

Wenn die IHK also triumphierend feststellt, zwei Drittel der Befragten seien gegen das Vergabegesetz, dann stützt sie sich dabei gerade einmal auf die Meinung von knapp über 6 Prozent der angeschriebenen Unternehmen. Wirklich repräsentativ erscheint mir das nicht. 

Dass CDU und FDP gar auf dieser dünnen empirischen Grundlage abheben um Vergabereformen zu fordern, ist einfach nur noch peinlich. 

Wer wirklich wissen möchte, was das Tariftreue- und Vergabegesetz bewirkt, der sollte einmal den Schaffner befragen, der seinen Job behalten durfte, als ein neuer Betreiber die Bahnstrecke übernahm. Oder die Reinigungskraft, dessen Chef in Sachen Arbeitssicherheit und Tariflohn nachbessern musste, um öffentliche Aufträge bekommen zu können.  Kurzum: Sie sollten mal den ganz normalen Arbeiter fragen, den im Gegensatz zu uns weder IHK noch CDU/FDP traditionell im Blick haben. Dann geht nämlich die sprichwörtliche Sonne auf.

Weitere Artikel

Rede · Lars Harms · 22.09.2023 Wer es ernst meint, muss auch ernst machen

„Rassismus ist ein Standortnachteil für diese Republik!“

Weiterlesen

Rede · Lars Harms · 22.09.2023 Das Hauptproblem bleiben mangelnde Kapazitäten

„Ich erwarte, dass die Landesregierung angesichts der historischen Herausforderung Druck auf den Bund ausübt, damit mehr Mittel für die Geflüchteten zur Verfügung gestellt werden. Nur so können wir die Menschen wirklich gut integrieren!“

Weiterlesen

Rede · Lars Harms · 22.09.2023 Keine Begrenzung des individuellen Rechts auf Schutz

„Das Recht auf Asyl ist ein Grundrecht in Deutschland. Das Konzept der sogenannten sicheren Herkunftsstaaten doktert daran herum“

Weiterlesen