Rede · 25.03.2011 Für eine erleichterte Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen, Bildungs- und Berufsabschlüssen und Fachkräftepotenzial besser nutzen
Wenn wir die Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen diskutieren, müssen wir aus einer fachlichen Sicht heraus unterscheiden zwischen Fachkräftegewinnung und Integrationsdebatte. Nicht, dass diese Aufteilung sonderlich befriedigend ist. Aber es muss trotzdem unterschieden werden, zwischen den Menschen, um die politisch geworben wird, und den Menschen, die politisch nur akzeptiert werden. Mit anderen Worten: bei der Anerkennung von beruflichen Qualifikationen wird mit zweierlei Maß gemessen.
Der Antrag von CDU/FDP zum Fachkräftepotenzial macht es deutlich. Dort geht es um die Gewinnung von hochqualifizierten Fachkräften für die Weiterentwicklung der Wirtschaft - was aus Sicht des SSW durchaus sinnvoll ist. Dies ist aber kein Antrag, der sich mit der Integration von Migrantinnen und Migranten auseinandersetzt. Genau hier liegen aber die größten Probleme und der dringendste politische Handlungsbedarf bei der Anerkennung von Qualifikationen.
Die Landesregierung hat 2010 in ihrem Bericht zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen bereits deutlich gemacht, mit welchen Problemfeldern wir es zu tun haben. Es gab bisher keine allgemeine Rechtsgrundlage und keinen allgemeinen Rechtsanspruch für die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse. Jeder Ausländer, der nach Deutschland kam und in seinem erlernten Beruf arbeiten wollte, war ein Einzelfall und genau hier liegt das Problem. Für die 16 Bundesländer gibt es bisher keine einheitlichen Verfahren, keine einheitlichen Kriterien, keine einheitliche Beratung und keine einheitliche Zuständigkeitsstelle.
Die Länder haben sich bisher davor gescheut, die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen bei der KMK finanziell besser auszustatten und damit eine zentrale Anlaufstelle für ganz Deutschland zu entwickeln. Dies bedeutet, dass jede Person, die ihre erworbenen Qualifikationen anerkannt haben möchte, ein Sonderfall ist und ihren eigenen Weg durch das Labyrinth finden muss.
Dänemark macht vor, dass es auch anders geht. Die dänische Agentur für Internationale Bildung ist die zentrale Anlaufstelle für alle Gymnasial-, Hochschul- und Berufsabschlüsse. Hier werden Abschlüsse entweder direkt bewertet oder die zuständige Stelle benannt. Das Verfahren darf bis zu drei Monate dauern, im Durchschnitt werden aber nur 27 Tage gebraucht.
Mit dem vorgestern im Bundeskabinett beschlossenen Gesetz zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen macht Deutschland einen Schritt in die richtige Richtung. Sowohl die Verankerung des Rechtsanspruchs als auch die schnellere Bearbeitung des Verfahrens und das Aufzeigen von Qualifizierungsmaßnahmen sind wichtige Eckpunkte, um Anerkennungsverfahren zu erleichtern.
Für den SSW möchte ich aber auch deutlich sagen, dass dies nur die ersten Schritte sein können. Deutschland darf nicht das Land der begrenzten Möglichkeiten sein, in dem gut qualifizierte Menschen nicht erkannt werden. Um aus einem Bericht des Spiegels aus dem letzten Jahr zu zitieren: Für jeden Betroffenen ist es ein persönliches Drama, schlimm genug, für den Staat aber summieren sich die Schicksale zu einer politischen Dummheit und einer volkswirtschaftlichen Verschwendung. In diesem Sinne müssen wir lernen umzudenken und nicht nur danach fragen, welche Papiere jemand mitbringt, viel mehr müssen wir danach fragen, was diese Person kann. Angesichts des drohenden Fachkräftemangels müssen wir daher weitere Rahmenbedingungen schaffen, um die Anerkennung von Qualifikationen aus dem Ausland zu erleichtern. Die Bundesländer sollten hier an einem Strang ziehen und gemeinsam vorgehen, um Verfahren, Kriterien, Beratung und Zuständigkeiten transparent und einheitlich zu gestalten.