Rede · Flemming Meyer (2009–2020) · 13.11.2002 Für eine mittelstandsfreundliche Politik

Natürlich wollen wir alle, dass eine mittelstandsfreundliche Politik geführt wird. Denn es ist ja gerade der Mittelstand der neue Arbeitsplätze schafft. Über den Weg zu dieser Politik kann man sich aber streiten. Es ist unbestritten, dass die Steuerreform 2000 und das Job-Aqtiv-Gesetz zu einer gewissen Entlastung des Mittelstandes geführt haben. Allerdings haben wohl eher die großen Kapitalgesellschaften von der Steuerreform profitiert. Auch steht nicht außer Frage, dass die Einführung der kapitalgedeckten Rentenzusatzversicherung dazu geführt hat, dass es zumindest langfristig mittelbare Entlastungen des bestehenden Rentenversicherungssystems geben wird.
Trotzdem müssen wir allerdings feststellen, dass gerade die Erhöhung des Rentenbeitragssatzes von 19,1 % auf 19,5 % die Lohnnebenkosten doch wieder erhöhen wird. Solange wir die gesetzliche Rentenversicherung als ein Versicherungssystem begreifen, dass darauf aufbaut, dass jeder der einzahlt, entsprechend später, ohne Rücksicht auf die demografische Entwicklung, auch einen entsprechenden Ertrag ausbezahlt bekommt, werden wir mit zeitweisen Erhöhungen des Rentenbeitragssatzes leben müssen. Und dies gilt grundsätzlich, da dies systembedingt ist. Einen gleichbleibenden, für den Mittelstand kalkulierbar niedrigen, Beitragssatz werden wir nur dann erhalten können, wenn wir vom beitragsfinanzierten Versicherungssystem auf ein steuerfinanziertes System umsteigen. Die im Antrag beschriebenen „ersten Schritte“, wie Steuerreform oder Riesterrente, sind in Wahrheit nur kurzfristige Korrekturen, die ein nicht tragfähiges System am Leben halten und die Probleme auf morgen verschieben.
Wenn wir wirklich wollen, dass die Lohnnebenkosten signifikant sinken, müssen wir die Finanzierung unseres Sozialsystems völlig umkrempeln. So wie durch die Steuerrefom und alle anderen Maßnahmen die Lohnebenkosten nicht übermäßig gesunken sind, so ist durch diese Maßnahmen auch keine nachhaltige Finanzierungssicherheit zu erwarten. Beides ist aber notwendig: Einerseits die Entlastung der Betriebe von hohen Arbeitskosten und zweitens die finanzielle Sicherung des Sozialsystems. Der SSW fordert schon immer die Umstellung unseres Systems in ein steuerfinanziertes System ein. Diese Forderung stellen wir schon seit Jahrzehnten auf und diese Forderung hat nicht an Aktualität verloren. Dänemark macht es uns mit einem steuerfinanzierten Sozialsystem bei niedrigeren Arbeitskosten vor. Und wir sollten diesem Beispiel folgen. Denn in Dänemark kostet ein Arbeitnehmer seinem Unternehmen durchschnittlich nur ca. 70% eines vergleichbaren deutschen Kollegen, obwohl sie beide Netto nach Abzug der Steuern und Sozialversicherungskosten in etwa dasselbe verdienen. Natürlich kann man nicht das System des einen Landes auf das des anderen Landes übertragen, aber die Grundprinzipien sollten wir akzeptieren und entsprechend handeln.
Interessant in diesem Zusammenhang ist die Riesterrente. Sinn und Zweck dieser zusätzlichen Rente ist, zukünftige Rentenverluste ausgleichen zu können, um den heutigen Standard halten zu können. Wer leistet sich aber in der heutigen Konjunkturschwäche diese Art der Rentenbildung? Oder besser noch, wer kann es sich leisten, das entsprechende Kapital zurück zu legen? Nach dem derzeitigen Stand der Dinge sind dies nur die wenigsten. Dass heißt, auch diese Art der Rentenbildung wird konjunkturabhängig sein. Somit werden auch hier die zukünftigen Verluste für zukünftige Rentner nicht vollständig ausgeglichen werden können, da nicht alle während der Zeit als Arbeitnehmer die entsprechenden Beiträge zahlen können. So gut die Idee einer Zusatzrente ist, so schwer ist es doch, die Gesamtheit der zukünftigen Rentner zu erreichen.
Das was wir jetzt erleben ist, dass die Rentenbeiträge steigen, weil immer weniger in die Rentenkassen einzahlen und gleichzeitig sich nicht alle die Riesterrente leisten können. Das ist weder im Interesse des Mittelstandes noch im Interesse der Beschäftigten. Auf jeden Fall ist dem Mittelstand hier noch nicht richtig weitergeholfen.
Im Antrag wird auch das 5-Punkte-Papier für die Bauwirtschaft angesprochen. Es ist zu begrüßen, dass man sich hier gemeinsam einigen konnte und dass ein solches 5-Punkte-Papier erstellt wurde. Zwei Hauptbereiche sind in diesem Zusammenhang wichtig. Der erste ist, dass vernünftige Rahmenbedingungen für einen qualitätsbezogenen Wettbewerb geschaffen werden müssen. Die Bauverbände fordern daher auch, seit wir unseren Vergabegesetzentwurf in den Landtag eingebracht haben, dass die Tariftreue eingefordert werden muss. SPD, Grüne und SSW sind mit ihrem Entwurf für ein Tariftreuegesetz genau diesen Forderungen nachgekommen. In naher Zukunft werden für den Bau, den ÖPNV und die Abfallwirtschaft vernünftige Rahmenbedingungen gelten, die gerade die heimische mittelständische Wirtschaft stützen. Mit dem Tariftreuegesetz nutzen Rot-Grün und der SSW die gesetzgeberischen Möglichkeiten, die vorhanden sind, um dem Mittelstand zu helfen und dies wird auch vom Mittelstand begrüßt.
Der zweite Punkt ist, dass die Regelungen, die vorhanden sind, auch entsprechend mit Leben erfüllt werden müssen. VOB und VOL werden offensichtlich nicht immer eingehalten. Gleichzeitig werden in öffentlichen Ausschreibungen nicht immer die qualitätsbezogenen Anforderungen gefordert, die möglich wären. Auch ökologische Anforderungen finden, obwohl wünschenswert, nicht immer Eingang in öffentliche Ausschreibungen – nicht etwa, weil man es von Seiten des öffentlichen Auftraggebers nicht wolle, sondern weil die Rechtslage in diesem Bereich noch zu unsicher ist. Auch hier wollten wir mit unserem Vergabegesetzentwurf Abhilfe zugunsten der mittelständischen Betriebe schaffen, konnten uns aber bisher nicht mit unseren Argumenten durchsetzen.
Will man das 5-Punkte-Programm umsetzen, muss man auf jeden Fall die rechtlichen Rahmenbedingungen so setzen, dass dies dem Mittelstand hilft. Der Landtag hat die Möglichkeiten hierzu, er muss sie nur nutzen.
Kommen wir nun aber zu den Punkten eins bis fünf im Antrag: Dass die Kreditanstalt für Wiederaufbau und die deutsche Ausgleichsbank verschmolzen werden sollen, ist in der Tat ein richtiger Schritt. Man darf aber nicht glauben, dass hierdurch gleich die Probleme der mittelständischen Wirtschaft in bezug auf die Kreditvergabe gelöst wären. Die Bedingungen für die Kredite werden nahezu die gleichen sein, da diese staatlichen Institute sonst eine unerlaubte Wettbewerbsförderung leisten würden. Dies wird so nicht gehen, da sonst die EU mit entsprechenden Maßnahmen entgegenwirken würde. Was geht ist, dass die Kreditvergabe schneller und im Verwaltungsablauf auch leichter vonstatten gehen wird. Dies wird helfen, aber das Problem Basel II nicht vollständig beseitigen.
Die Steuergesetze müssen mittelstandsfreundlich sein, wird gefordert. Bisher ist es so, dass es keine Tradition zur Eigenkapitalbildung, wie in den angelsächsischen Staaten, gibt. Wir haben eine andere Unternehmenskultur und setzten in der Vergangenheit auf günstige Kredite. Dies wird durch Basel II erschwert. Dem Eigenkapital wird so eine erhöhte Bedeutung zugemessen werden müssen. Dieses Eigenkapital muss nun mühsam gebildet werden, um der internationalen Konkurrenz gewachsen zu sein. Den steuerpolitischen Instrumenten kommt dabei eine besondere Bedeutung zu – sei es nun in bezug auf die Erbschaftssteuer oder auch in bezug auf andere Unternehmenssteuern.
Zur Absenkung der Arbeitskosten durch die Begrenzung der Lohnnebenkosten habe ich am Anfang schon einiges gesagt. Tatsache ist, die Lohnnebenkosten sind zu hoch. Eine weitere Tatsache ist, dass sich die Lohnnebenkosten im bestehenden System nicht gravierend nach unten verändern lassen. Daher müssen wir unser Sozialsystem verstärkt durch Steuern finanzieren. Dabei sollten nicht nur die versicherungsfremden Leistungen betrachtet werden, sondern eher das System insgesamt in Frage gestellt werden, um so zu flexibleren und angemesseneren steuerfinanzierten Lösungen für unser Sozialsystem zu kommen. Gerade auch der Mittelstand würde von einer solchen umfassenden Reform des Sozialsystems profitieren.
Was die Flexibilisierung des Arbeitsmarktes angeht, ist es richtig, die Vorschläge der Hartz-Kommission schnell umzusetzen. Allerdings glauben wir nicht daran, dass die Reform der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse, der bahnbrechende Ansatz ist. Eine Ausweitung dieser Beschäftigungsverhältnisse führt zu noch weniger Einnahmen in den Sozialkassen. Arbeitgeber werden vorzugsweise auf solche Arbeitsverhältnisse umsteigen, was zu einem weiteren Kostendruck bei den Sozialversicherungsträgern führen wird. Langfristig hilft uns dieser Ansatz nicht weiter, zumal dieser auch noch sozial nicht gerechtfertigt ist. Wichtiger sind die Vorschläge der Hartz-Kommission in bezug auf die Anreize zur Aufnahme von Beschäftigung, in bezug auf die Neustrukturierung der Bundesanstalt für Arbeit und in bezug auf die Einführung von Zeitarbeitsvermittlung bei den Arbeitsämtern. Mit solchen Maßnahmen hat man auch im Ausland Erfolg gehabt, so dass wir hoffen können, dass diese Maßnahmen uns voranbringen.
Als letzter Punkt wird ein mittelstandfreundliches Verwaltungshandeln eingefordert. Ein Punkt den wir wohl alle seit Jahrzehnten unterstützen und der trotzdem seit Jahrzehnten nicht umgesetzt wird. Für alles und jedes gibt es eine Unzahl an Vorschriften und Verordnungen. Diese Verwaltungshemmnisse abzubauen ist natürlich dringend geboten, aber wir wissen auch, dass unsere Hoffnungen hier nicht allzu weitgehend sein sollten, denn – wie gesagt – die Erfahrungen der letzten Jahrzehnte lehren uns etwas anderes. Trotzdem lassen die Bemühungen um eine Verwaltungsstrukturreform in Schleswig-Holstein zumindest etwas Licht am Ende des Tunnels scheinen.
Mit einigen Formulierungen, aber auch mit den Inhalten, im Antrag haben wir noch einige Schwierigkeiten, so dass wir Ausschussüberweisung empfehlen.

Weitere Artikel

Pressemitteilung · Flemming Meyer (2009–2020) · 11.01.2021 Wir dürfen die Grenzpendler nicht im Stich lassen!

Zur Situation der Grenzpendler nach den Corona-Verschärfungen an der dänischen Grenze nehmen der SSW-Landesvorsitzende Flemming Meyer und MdL Jette Waldinger-Thiering Stellung:

Weiterlesen

Pressemitteilung · Flemming Meyer (2009–2020) · 10.12.2020 Negative Entscheidung des Kreistages in Schleswig-Flensburg zur Schülerbeförderung der dänischen Minderheit ist Diskrimination!

Mit großem Unverständnis reagierte der SSW-Landesvorsitzende Flemming Meyer auf die Entscheidung des Kreistages in Schleswig-Flensburg in 2021 keinen Zuschuss mehr für die Schülerbeförderung der dänischen Minderheit zu geben.

Weiterlesen

Pressemitteilung · Flemming Meyer (2009–2020) · 31.07.2020 Mange tak und auf Wiedersehen

Weiterlesen