Rede · 12.09.2007 Gentechnisch verunreinigtes Saatgut in Schleswig-Holstein

Die Feststellung, dass gentechnisch verändertes Saatgut - für das es keine Zulassung für den Anbau gibt - aus Nordrhein-Westfalen nach Mecklenburg Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein gelangen konnte und zum Teil ausgesät wurde, wirft erneut Fragen auf, in Bezug auf den Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen in der Landwirtschaft.

Wir haben es hierbei mit einer Technologie zu tun, von der die einen sich enorme Chancen für Landwirtschaft versprechen und für die anderen ist diese Technologie mit unabschätzbaren Risiken verbunden. Letztendlich gibt es derzeit keine abschließende Erkenntnis was die Gentechnik wirklich bringt. Und solange wir keine absolute Gewissheit über die Auswirkungen haben, gilt für den SSW: Sicherheit hat Vorrang.

Aber es geht heute nicht um die Frage, ob genveränderte Pflanzen Segen oder Fluch sind.
Wir müssen leider erkennen, dass uns das Thema über gentechnisch verändertes Saatgut immer wieder einholt, denn immer wieder gibt es Fälle von illegal ausgebrachtem Saatgut. Der durch eine routinemäßige Kontrolle der Länder bekannt gewordene Fall von gentechnisch verändertem Raps-Saatgut macht wieder einmal deutlich, wie wichtig derartige Untersuchungen sind.

In der aufgespürten Lieferung wurden 0,03% gentechnisch verändertes Saatgut nachgewiesen. Hierbei handelt es sich um Saatgut, dass keine Zulassung zur Ausbringung in Deutschland und der EU hat. Angesichts dieser Tatsache halte ich es für ein falsches Signal, wenn die Bundestagsabgeordnete Happach-Kasan sich in der Öffentlichkeit dahin gehend äußert, dass wir dringend einen Schwellenwert benötigen, bis zu dem zufällige Beimengungen von GVO-Sorten erlaubt sind. Und sie hat hochgerechnet, dass durch die Ausbringung der Saat auf einer Fläche von 1 ha nicht einmal 150 GVO-Pflanzen keimen würden.
Dies macht zwar deutlich, dass wir es hierbei wirklich mit einer äußerst geringen Menge GVO zu tun haben. Aber der Punkt ist, dass wir es hierbei mit Saatgut zu tun haben, für das es in der EU keine Zulassung gibt. Das ist Fakt und daran hat man sich zu halten. Daher dürfen wir auch nicht durch die Hintertür Fakten schaffen, so dass verbotenes Material, welches zufällig beigemengt wurde, auf unsere Äcker und Felder gelangt. Dies halte ich im Zusammenhang mit der Gentechnik für fahrlässig.

Eine Frage, die sich stellt ist, wie konnte es überhaupt zu dieser Beimengung kommen. Das Saatgutunternehmen muss doch gewusst haben, dass dieses Saatgut in der EU nicht zulässig ist. Dann ist man dort auch verpflichtet, äußerst sorgsam mit solchen Materialien umzugehen. Oder hat das Unternehmen nichts von der gentechnischen Verunreinigung gewusst, genau wie unsere Landwirte. Denn letzten Endes sind es nun unsere Landwirte, die auf 300 ha in Schleswig-Holstein die verunreinigte Saat ausgebracht haben und die jetzt vor der Frage stehen, wie weiter mit diesen Flächen umgegangen werden muss.

Der Forderungskatalog der Grünen - der sich in weiten Teilen mit den Forderungen des BUND deckt - ist sehr weit reichend. Wie die meisten hier im Hause, bin ich kein Experte in Sachen Keimfähigkeit von genveränderter Rapssaat. Wir wissen aber, dass die Saat nach dem Aufkeimen vernichtet werden muss. Daher halte ich es für angebracht, dass wir uns dieser Sache im Ausschuss annehmen, damit dort genau geklärt werden kann, wie umfangreich diese Vernichtungsaktion von statten gehen muss.

Ein weiterer Punkt, den wir dort auch klären sollten, ist die Frage, inwieweit die betroffenen Landwirte entschädigt werden können. Schließlich sind sie die Geschädigten, die aufgrund dieser Beimengung, einen finanziellen Schaden erlitten haben. Denn es sieht derzeit so aus, dass die Schadensersatzregelung noch unklar ist. Dass dies für die Landwirte nicht zufrieden stellend sein kann, dürfte allen einleuchten. Hier brauchen wir Regelungen, die die Schadensersatzfrage klärt und möglicherweise eine kurzfristige Unterstützung für die betroffenen Landwirte.

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