Rede · Flemming Meyer (2009–2020) · 11.07.2007 Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens


Die Hamburger machen es vor: bei ihnen wird zum Jahresende der Glimmstengel aus dem öffentlichen Räumen verbannt. Das ist beschlossene Sache. Natürlich haben sich trotzdem gleich wieder Kritiker zu Wort gemeldet. So hat manch einer angekündigt, aufgrund des Rauchverbots ihre Hamburger Kneipe zu schließen. Ich bin mir aber sicher, dass wir es hier mit allerletzten Abwehrgefechten zu tun haben. Die Stimmung im Land ist eindeutig pro Rauchverbot: bei Ärzten und Gesundheitsexperten sowieso und bei vielen Rauchern auch. Mit dem vorliegenden Gesetz haben wir gute Chancen, dass der rauchfreie öffentliche Raum bald Realität wird.

Die Regelung, zu der sich die Landesregierung mit dem vorliegenden Entwurf durchgerungen hat, ist genau das, was der SSW gefordert hat: klar und eindeutig. Eine lautstarke Lobby innerhalb der Gastronomie konnte sich in punkto Eckkneipen nicht durchsetzen und das begrüße ich ausdrücklich. Damit setzt sich in Deutschland wider Erwarten doch ein recht scharfes Rauchverbot für die Gastronomie durch. Das ist gut so und wird vom SSW nachdrücklich unterstützt. Darum lehnt der SSW den Änderungsantrag der FDP ab. Je klarer wir den Nichtraucherschutz formulieren, desto besser.

Der Wunsch der Grünen, die Sonderregelung für Nebenräume in gastronomischen Betrieben zu streichen, entspricht nicht unseren Vorstellungen. Unser Ziel ist es, Nichtraucher davor zu schützen, dass sie ungewollt mit rauchen müssen.  Unser Ziel ist es nicht, alle Raucher einer Umerziehung zu unterziehen und das Rauchen auf  Umwegen gänzlich zu verbieten. Deshalb  halten wir den Kompromiss, in komplett abgeschlossenen zusätzlichen Räumen, das Rauchen weiterhin zuzulassen, für sinnvoll. Dies unterstützt im Übrigen auch die Gastronomie im ländlichen Raum, die auf jeden einzelnen Gast angewiesen ist und wo es keine Ausweichmöglichkeiten gibt.

Viele fürchteten einen Flickenteppich aus unterschiedlichen Regelungen. Dazu kommt es glücklicherweise nicht. Das wird im Übrigen nicht nur die Bewohner des Hamburger Umlandes freuen, weil die sich eben nicht darum kümmern müssen, wo genau jetzt die Kneipe liegt, denn bekanntlich sind in Ammersbek, Norderstedt oder andere Hamburg-nahen Gemeinden die Grenzen zwischen Schleswig-Holstein und Hamburg völlig verwischt. Jetzt wird bald überall Rauchfreiheit herrschen.
Ein Verbot kann allerdings nur so stark sein, wie die Sanktionsmöglichkeiten, die damit verbunden sind. Die Höhe der Geldstrafe von 4.000 Euro halte ich für absolut angemessen. Nur eine empfindliche Strafe kann langfristig das Rauchverbot durchsetzen. Wer lediglich eine mindere Strafe zu erwarten hat, wird das einkalkulieren und einfach wie bisher weitermachen.

Eine effektive Durchsetzung des Gesetzes bedarf darüber hinaus auch einer lückenlosen Kontrolle. Gastwirte, die aufgrund einer geringen Kontrolldichte keine Angst davor haben, zur Rechenschaft gezogen zu werden, werden weitermachen wie bisher und damit ihre eigene Gesundheit und die ihres Personals aufs Spiel setzen. Der florierende Verkauf von Spirituosen an Jugendliche, der wegen der geringen Kontrolldichte an vielen Kiosken und Supermärkten immer noch üblich ist, ist ein Beispiel aus dem Drogenbereich, das uns alle aufhorchen lassen sollte.

Mich beschleichen Zweifel, ob die Kontrolle wirklich in dem geforderten Maße kommt. Dass die Ministerin die gesellschaftliche Akzeptanz des Rauchverbotes ausdrücklich als Entlastungsfaktor für die Ordnungsbehörden anführt, halte ich für problematisch. So wird unter Punkt D im Vorblatt unter „Direkte Kosten“ die soziale Kontrolle angeführt, die angeblich den Vollzugsaufwand verringert. Ich möchte aber gerade nicht, dass die Nichtraucher selbst für Rauchfreiheit Sorge tragen müssen und demzufolge zu Buhmännern werden.

Der SSW fordert deshalb, dass die Ordnungsbehörden vor allem in den ersten Monaten gezielt Gaststätten und Restaurants kontrollieren. Zeigt die öffentliche Hand, dass es ihr Ernst ist mit einem Schutz vor Passivrauchen, wird sich das Verbot des Rauchens im öffentlichen Raum umso schneller umsetzen lassen. Und genau das wollen wir doch alle: Rauchfreiheit für alle, die es wollen. Die Raucher, die gerne in der Öffentlichkeit weiter rauchen wollen, können das zukünftig in Raucherräumen tun. Deren deutliche Kennzeichnung überlässt es jedermann, frei zu entscheiden, ob er oder sie sich den Gefahren des Passivrauchens aussetzen möchte. Dass Raucherräume aber keine Hintertür darstellen dürfen, mit denen dann doch das Servicepersonal dem Rauch ausgesetzt wird, sollte selbstverständlich sein. Wir müssen hier genau schauen, wie sich die Situation entwickelt; auch um unserer Verantwortung gegenüber den Kolleginnen und Kollegen in der Gastronomie gerecht zu werden.

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